Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren bezüglich Errichtung und Betrieb einer Feuerverzinkungsanlage mit Beizbad in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, Ahornstraße – Freiberger Verzinkerei Paul Bachmann GmbH

10.12.2020

Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG i. V. m. den §§ 8 und 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird Folgendes bekannt gegeben:

Die Firma Freiberger Verzinkerei Paul Bachmann GmbH mit Sitz in 09599 Freiberg, Dresdner Straße 23A, beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Feuerverzinkungsanlage mit Beizbad in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, Flurstücke 468/13, 468/14 und 461/16 der Gemarkung Hilbersdorf. Der Vorhabenstandort befindet sich im Gebiet des Bebauungsplanes 005 „Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost an der B173“. Die Anlage unterfällt den Nrn. 3.9.1.1 („Anlage zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen mit einer Verarbeitungskapazität von 2 Tonnen oder mehr Rohstahl je Stunde“) und 3.10.1 („Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 Kubikmeter oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren“) des Anhangs zur 4. BImSchV und unterliegt somit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht sowie der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED-Richtlinie). Beantragt wurde zudem die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG, insoweit, als dass bereits vor Erteilung der Genehmigung mit dem Aufbringen einer Sauberkeitsschicht für die nachfolgende Gründung, sowie dem Anlegen von Kabelgräben für die Medienanbindung (Trink-, Regen- und Schmutzwasser, Elektroenergie, Erdgas) begonnen werden kann.

Die beim Betrieb entstehende Abluft wird in Abluftreinigungsanlagen (Zinkbadentstaubung und  Vorbehandlungsabsaugung) behandelt. Die metallurgischen Prozesse erfolgen in der geschlossenen Halle. Im Regelfall erfolgen alle An- und Abtransporte sowie Umschlagvorgänge im Freilager außerhalb der nächtlichen Ruhezeit. Außer Sanitärabwasser fällt als Prozessabwasser lediglich noch neutralisiertes Kondensat der Feuerungsabgase an, welches in das kommunale Abwassernetz eingeleitet wird. Die Prozesswässer werden mit den entsprechenden Bädern als Abfall entsorgt.

Das Vorhaben unterfällt zudem den Nrn. 3.8.2 und 3.9.1 des Anhangs 1 zum UVPG. Demnach war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Diese Vorprüfung führte die Genehmigungsbehörde nach den Kriterien der Anlage 3 zum UVPG mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch.

Die Anlage wird 5 Emissionsquellen in Form verschiedener Kamine besitzen. Diffuse Emissionen treten aus der Halle nicht aus, da die relativ großen Absaugmengen aus der Hallenluft an den Gebäudeöffnungen zu Unterdruck führen.  Die maßgeblichen Massenströme an Staub und Stickstoffoxiden unterschreiten die Bagatellmassenströme nach Nr. 4.6.1.1 der TA Luft deutlich. Zum Nachweis, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Einwirkbereich der Abgasfahnen auftreten, wurde eine Luftschadstoffimmissionsprognose für das Beurteilungsgebiet mit einem Radius von 1.250 m durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass an allen maßgeblichen Beurteilungspunkten und auch im gesamten Beurteilungsgebiet die Irrelevanzwerte der Jahresmittelkonzentrationen für Stickstoffdioxid, Stickoxide und Chlorwasserstoff unterschritten werden. Für die standortbezogene Betrachtung der durch die Anlage verursachten Geräuscheinwirkungen auf die betroffenen Immissionsorte wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Diese ergibt, dass der Anlagenbetrieb an den betroffenen Immissionsorten keinen relevanten Immissionsbeitrag in Form von Lärm leistet.

Anfallende gefährliche Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt. Der Austritt wassergefährdender Stoffe wird durch bauliche und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen. Ökologisch empfindliche Gebiete werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Im Ergebnis sind erheblich nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht demnach nicht.  Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekanntgemacht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt voraussichtlich im Jahr 2021, sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird.

Zuständige Genehmigungsbehörde für das beantragte Vorhaben ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 43.

Den Antragsunterlagen liegen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bei:

  • Antragsformular nach BImSchG nebst ergänzenden Unterlagen, insbesondere
    • allgemein verständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSchV
    • Betriebs- und Verfahrensbeschreibung,
    • Übersichts- und Lagepläne,
    • Bauunterlagen (Bauantragsformular, Baubeschreibung u.a.)
  • Luftschadstoff-Immissionsprognose
  • Schallimmissionsprognose
  • Schornsteinhöhenberechnung
  • Anlagensicherheit
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Oberes Freiberger Muldental“.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen nach dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

18.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021

an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-202:

  • Montag nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03731 799-4137 möglich)
  • Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03731 799-4137 möglich)
  • Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Freiberg  09:00-12:00 Uhr;

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) und den damit verbundenen Einschränkungen ist bezüglich der Einsichtnahme in den Bescheid in jedem Fall eine Terminabsprache über die oben genannte Telefonnummer nötig. Die Einsichtnahme ist nur unter Beachtung der derzeit geltenden Hygienevorschriften möglich (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung; Einhaltung des notwendigen Abstandes).

Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Bauverwaltung 1. OG, Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf/ OT Niederbobritzsch, Tel. 037325 23816:

  • Montag: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die Einsichtnahme in den Bescheid ist in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf ohne vorherige Terminabsprache möglich. Die derzeit geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung; Einhaltung des notwendigen Abstandes).

Am 24.12. und 31.12.2020 bleiben das Landratsamt Mittelsachsen und die Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf geschlossen.

Die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom

18.12.2020 bis einschließlich 19.02.2021

schriftlich bei den vorgenannten Stellen oder elektronisch erhoben werden. Einwendungen über einfache E-Mail sind an das E-Mail-Postfach: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de  zu richten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Einwendungen durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz zu erheben. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Verschlüsselte E-Mails bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehene Einwendungen senden Sie bitte an egov@landkreis-mittelsachsen.de oder an egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Die Einwendungen haben jeweils unter Angabe des vollständigen Namens und der voll leserlichen Anschrift des Einwenders/der Einwenderin zu erfolgen. Einwendungen, die Name und Adresse nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.

Des Weiteren bleiben gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gleichförmige Einwendungen, also von mehr als 50 Personen erhobene Einwendungen, unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite deutlich Name und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist. Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus können nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden bzw. welche Belange die Genehmigungsbehörde in ihre Prüfung einbeziehen soll.

Einwendungsschreiben werden den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von der Einwendung berührt ist bekanntgegeben sowie an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergeleitet. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins.

Als Erörterungstermin wird der

17.03.2021 um 9:00 Uhr

bestimmt. An diesem Termin werden in der Gaststätte „Goldener Löwe“, Am Goldenen Löwe 5 in

09627 Bobritzsch-Hilbersdorf/OT Niederbobritzsch in öffentlicher Sitzung die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sach- bzw. themenbezogen erörtert. Eine gesonderte Einladung hierzu erfolgt nicht.

Der Erörterungstermin kann u.a. entfallen, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen oder Einwendungen nicht oder nicht rechtzeitig erhoben wurden. Der Wegfall oder die eventuelle Verschiebung o. g. Erörterungstermins wird öffentlich bekanntgemacht.

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren betreffend Beschwerden und Einwendungen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder an  Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 10.12.2020
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat