Jagdscheine können ab sofort verlängert werden

02.02.2023

Vorab ist ein Termin zu vereinbaren.

Jägerinnen und Jäger können ihre Jagdscheine ab sofort in der unteren Jagdbehörde verlängern lassen. Das geht persönlich in Freiberg (Leipziger Straße 4) sowie in den Außenstellen Döbeln (am 23. und 30. März) und Mittweida (am 9. und 16. März). Vorab ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren. Für die Verlängerung des Jagdscheines kann im Ausnahmefall auch der Postweg genutzt werden. Hierzu senden Jäger bitte den Jagdschein, den Versicherungsnachweis sowie den auf der Homepage des Landkreises zu findenden „Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins“ an die Behörde. Nach Bearbeitung erhalten sie die Unterlagen nebst der Gebührenforderung auf dem Postweg zurück.

Ein gültiger Jagdhaftpflichtversicherungsnachweis über die gesamte Geltungsdauer des Jagdscheines ist Voraussetzung für eine Erteilung. Falls kein Verlängerungseintrag im Jagdscheinheft möglich ist und somit ein neues Heft ausgestellt werden muss, ist vom Antragsteller ein aktuelles Passbild vorzulegen.

Die Verwaltungsgebühr am Standort Freiberg, Außenstelle Leipziger Straße 4, kann nur mit EC-Karte beglichen werden. Für den Standort Freiberg kann online ein Termin vereinbart werden.

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen der unteren Jagdbehörde sind:

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