Kreistag entscheidet über Baumaßnahmen, Kämmerer informiert über Defizit

28.03.2024

Der Kreistag hat am Mittwoch unter anderem über die Projekte im Kreisstraßenbau und die Entsorgung der Abfälle im Altkreis Döbeln entschieden. Außerdem ging es um den Jahresabschluss 2023, die Bezahlkarte im Bereich Asyl und den Bau von Rettungswachen. 

Kreistag beschließt Plan für Baumaßnahmen an Kreisstraßen

Der Freistaat stellt Mittelsachsen in diesem Jahr rund 2,2 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Kreisstraßen zur Verfügung. Der Kreistag entschied nun, welche Projekte mit dem Geld umgesetzt werden sollen. Die entsprechende Liste umfasst acht konkrete Maßnahmen. „Wir haben aber wieder das Programm überzeichnet, damit wir bei Verzögerungen auf Maßnahmen ausweichen können bzw. wenn Mittel unerwartet frei werden“, erklärt Claudia Landgraf von der Abteilung Straßen.

Vom Juni bis in den Herbst hinein soll die Kreisstraße 7520 in der Ortslage Neuseifersdorf gebaut werden. In dieser Zeit erfolgt eine Fahrbahnerneuerung auf einer Länge von zirka 850 Metern. Landgraf: „Fahrbahnerneuerung bedeutet, dass wir grundhaft in die Straße investieren. Wir bewegen uns aber in weitestgehend im vorhandenen Straßenkörper, das heißt es gibt keine wesentliche Verbreitung der Fahrbahn. Dieser Abschnitt ist der Lückenschluss zwischen den beiden Außerortsabschnitten der vergangenen zwei Jahre.“ Wahrscheinlich im Sommer starten die Arbeiten an der Kreisstraße 7597 zwischen Markritz und der Kreisgrenze zum Landkreis Meißen. Auf zirka 800 Metern erfolgt in zwei Bauabschnitten bis Ende des Jahres ebenfalls eine Fahrbahnerneuerung. Durch die Teilung der Maßnahme soll ein ansässiges Unternehmen jederzeit erreichbar sein. Schon länger in Planung ist die Erneuerung der Fahrbahn der Kreisstraße 8250 in Ottendorf. Im Herbst könnte es auf dem 600 Meter langen Abschnitt ab Ortseingang von Rollingshain kommend losgehen. „Große Herausforderung innerorts ist immer die Straßenentwässerung, die  im Zuge des Projektes erneuert werden muss“, so Landgraf.

Ebenfalls auf der beschlossenen Liste enthalten ist die Sanierung der Brücke der Kreisstraße 7712 in Falkenberg. Die denkmalgeschützte Natursteinbogenbrücke soll wahrscheinlich ab Herbst für ein Jahr gesperrt werden um unter anderem das Mauerwerk zu reparieren und die Brüstungen zu sichern. Damit beim Überqueren der Brücke die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann.

In seiner Sondersitzung entschied der Ausschuss für Umwelt und Technik im Vorfeld der Beratung des Kreistages über Mehrkosten für die Baumaßnahme in Mühlbach. Ab 15. April soll die Sanierung der Straße und einer 200 Meter langen Stützmauer beginnen. „Das Baufeld liegt im Bereich einer Kita. Wir sind hier im engen Austausch, dass sie erreichbar bleibt“, so Landgraf. Die Kosten für das Vorhaben liegen rund 36.000 Euro höher als vorgesehen, die Baukosten für den Landkreis liegen bei knapp zwei Millionen Euro.

Bezahlkarte im Bereich Asyl wird eingeführt

Auch im Landkreis Mittelsachsen wird im April die Bezahlkarte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes eingeführt. Es ist eine guthabenbasierte Karte mit Bezahlfunktion, die in ganz Sachsen einsetzbar ist, mit der Möglichkeit, einmal im Monat 50 Euro pro Erwachsenen an Bargeld abzuheben. Damit beteiligt sich Mittelsachsen an einem sächsischen Pilotprojekt mit dem Titel „Social Card“. Es gilt als Übergangslösung bis es eine bundeseinheitliche Bezahlkarte gibt. Im Vorfeld gab es zwischen dem Sächsischen Landkreistag und den Landkreisen als auch der Staatsregierung eine Abstimmung in Bezug auf eine einheitliche Vorgehensweise, wie zum Beispiel der Höhe des Barbetrages und der Nutzbarkeit im gesamten Freistaat. Mit der Einführung entfällt die Auszahlungen der Leistungen für Asylbewerber und Geduldete in Form von Bargeld an verschiedenen Standorten im ganzen Landkreis. Die Einführung erfolgt in den kommenden Wochen in einen mehrstufigen System, zunächst gibt es eine Information an die Leistungsberechtigten sowie einen Testlauf mit 60 Personen, die dem Landkreis im April zugewiesen werden. Ende April erhalten dann alle Leistungsberechtigten eine entsprechende Karte.

Landkreis schließt Jahr mit Minus ab

Der Landkreis schließt das vergangene Haushaltsjahr 2023 wahrscheinlich mit einem Minus von rund 22,7 Millionen Euro ab. Das gab der zuständige Abteilungsleiter für Finanzen und Controlling Dr. Christoph Trumpp im Rahmen der Kreistagssitzung bekannt. Dabei betonte er, dass ohne die Rettungspakte des Freistaates und unter Berücksichtigung der Effekte aus dem Breitbandausbau das Defizit bei rund 36 Millionen Euro liegen würde. Ausgeglichen wird die hohe Summe unter anderem durch den Verzehr von Rücklagen und einen Rückgriff auf Liquidität. Dadurch mussten keine Kredite aufgenommen werden, da sich auch Investitionsvorhaben verzögerten. Die vom Kreistag gegebene Möglichkeit einen Kredit in Höhe von bis zu elf Millionen Euro aufzunehmen, wird auf das laufende Jahr verschoben.

Warum ist das Defizit so hoch?
Das Defizit des Landkreises Mittelsachsen bewegt sich in ähnlicher Größenordnung wie in den anderen Sächsischen Landkreisen. Das Defizit resultiert aus einer strukturellen Unterfinanzierung. Das bedeutet, dass der Landkreis nicht über genügend Einnahmen verfügt, um insbesondere die gestiegenen Kosten im Bereich der Sozialleistungen, zu finanzieren. Dahinter stehen zum Beispiel die Leistung „Hilfe zur Pflege“, die Leistungen für Menschen mit Einschränkungen oder die Finanzierung von Aufgaben in der Jugendhilfe. Der Freistaat Sachsen hat die Not der Landkreise erkannt und mit den Rettungspaketen zumindest im Jahr 2023 das Defizit reduziert.

Was steuert der Landkreis gegen?
Es handelt bei dem Großteil der Aufgaben um Pflichtaufgaben, die in erster Linie durch Bundesgesetzgebung geregelt sind. Deshalb ist es wichtig, dass über Bund und Land auch die Finanzierung der Aufgaben sichergestellt wird, die der Landkreis in der Ausgestaltung nicht beeinflussen kann. Das ist derzeit nicht der Fall. Gleichzeitig versucht der Landkreis in allen Bereichen eigene Einsparpotentiale zu identifizieren und mit konkreten Maßnahmen umzusetzen. Dazu hat die Verwaltung dem Kreistag im Dezember ein Maßnahmenpaket vorgelegt. Viele dieser Maßnahmen sind struktureller Natur, einige erfordern Investitionen, so dass Effekte nicht sofort zu erzielen sind. Aber ein Defizit von 30 Million Euro und mehr kann der Landkreis aus eigener Kraft nicht ausgleichen.

Wenn der Landkreis kein Geld mehr hat, müssen Leistungsempfänger um ihr benötigtes Geld bangen?
Empfänger sozialer Leistungen müssen grundsätzlich nicht um die Auszahlung von Leistungen fürchten. Dazu ist der Landkreis rechtlich verpflichtet.

Wie sieht es bei Investitionen aus?
Im Jahr 2023 konnten nicht alle Investitionen wie geplant umgesetzt werden. Die Gründe für die Verzögerungen sind unterschiedlich. Ein Grund sind zum Beispiel Lieferverzögerungen von Material oder Verzögerungen bei Ausschreibungen, so dass Projekte erst in diesem Jahr umgesetzt werden. Die geplanten Mittel werden dann übertragen. Der Landkreis nutzt für die Vorhaben verschiedene Fördermittel bzw. werden die Gelder bei Rettungswachen durch die Krankenkassen langfristig refinanziert. Ein sehr großer Posten im Haushalt ist der Breitbandausbau, der aber zeitversetzt durch Bund und Freistaat refinanziert wird. Grundsätzlich reicht die Investitionstätigkeit des Landkreises nicht aus, um das Vermögen zu erhalten, oder bestehende Defizit zu beseitigen. Das wird besonders bei unseren Schulen sichtbar. Viele Maßnahmen wurden in den 1990er oder Anfang der 2000er Jahre durchgeführt. Hier müssen wir dringend handeln. Daher sollen über die Erarbeitung einer Gesamtstrategie Prioritäten gesetzt werden.

Wie soll es bei dem Defizit denn in Zukunft weitergehen?
Dafür muss die Finanzierungsstruktur der Landkreise und auch der Städte und Gemeinden – denn über die Kreisumlage sind wir so zu sagen mit ihnen verbunden – grundsätzlich betrachtet werden. Das Sächsische Finanzausgleichsgesetz bietet dafür einen bewährten Rahmen. Es muss aber an die veränderte Lage angepasst werden. Diese so genannte regegebundene Finanzierung reicht derzeit für die Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht mehr aus. Der Freistaat Sachsen hatte genau vor diesem Hintergrund die Rettungspakete auf den Weg gebracht. Aber in diesem Jahr wird es keine Rettungspakete mehr in dieser Höhe geben. Die Hoffnungen liegen nun auf den Verhandlungen für das Finanzausgleichgesetz zwischen Städten, Gemeinden, Landkreisen und dem Freistaat. Ziel ist es eine stetige und robuste Finanzierung zu finden. Wenn das nicht gelingt, wird es dem Landkreis nicht möglich sein, einen gesetzeskonformen Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 auf den Weg zu bringen. Nach derzeitiger Erkenntnislage kann der Landkreis spätestens ab 2026 seinen Zahlungsverpflichtungen nur durch sogenannte Kassenkredite nachkommen, sprich er lebt dann nur vom Dispokredit.

Kann der Kreis nicht einfach Steuern erhöhen?
Nein, denn der Kreis selbst nimmt keine Steuern ein. Er erhält Zuschüsse vom Freistaat, Bund sowie verschiedene Fördermitteln zur Umsetzung von Projekten und Vorhaben. Die Städte und Gemeinden beteiligen sich an der Finanzierung des Landkreises, gerade zur Finanzierung der Sozialausgaben, die deren Einwohnerinnen und Einwohnern zu Gute kommt, über die Kreisumlage. Das ist die größte Einnahmequelle des Landkreises. Aber auch die Städte und Gemeinden sehen sich angesichts der Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmendaten mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Daher muss immer versucht werden, einen guten Ausgleich zwischen den Interessen aller herzustellen.

Rettungswachen werden gebaut

In Roßwein und Frankenberg entstehen bis 2025 neue Rettungswachen. Die Neubauten sind notwendig, da die aktuellen Bedingungen vor Ort nicht mehr den aktuellen Standard entsprechend. Der Kreistag hat nun alle Voraussetzungen geschaffen, damit dies auch finanziell im Haushalt darstellbar ist. Anlass sind nicht geplante Mehrkosten. Die Vorhaben im Roßweiner Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ und in der Frankenberger Max-Kästner-Straße befinden sich derzeit in der Ausführungsplanung, die finalen Bauleistungen sollen demnächst vergeben werden. Die Projekte haben ein Gesamtvolumen von über fünf Millionen Euro. In Frankenberg ist für April der Baustart für drei Stellplätze, einer Waschgarage sowie Sozialräume geplant, in Roßwein geht es für zwei Stellplätze und einer Waschgarage sowie der entsprechenden Sozialräume im Mai los. Im dritten Quartal kommenden Jahres ist der Abschluss der Maßnahmen geplant.

Vergabe der Entsorgung der Restabfälle und des Restsperrmülls inklusive Transport aus dem Gebiet des Altkreises Döbeln

Der laufende Vertrag mit der MVV Umwelt Asset GmbH über die Entsorgung der Restabfälle und des Restsperrmülls inklusive Transport aus dem Gebiet des Altkreises Döbeln endet zum 31. Mai 2025. Optional kann der Vertrag um zweimal ein Jahr verlängert werden. Aufgrund der aktuell guten Marktlage und um die Entsorgungssicherheit ab dem 1. Juni 2025 zu gewährleisten, erfolgte Ende 2023 eine europaweite Ausschreibung über die Mengen von zirka 6 900 Tonnen kommunalen Restabfall und zirka 1 000 Tonnen kommunalen Sperrmüll ohne Altholz.

Die Leistung soll für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben werden und endet zum 31. Mai 2030. Der Vertrag kann sich optional zweimal um jeweils zwölf Monate bis längstens zum 31. Mai 2032 verlängern. Es forderten zwölf Unternehmen die Vergabeunterlagen über ein Vergabeportal ab. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist waren zwei Angebote eingegangen.

Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot der Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH auf die Verwertung und den Transport von Restabfall und Restsperrmüll mit gemischter Bereitstellung beider Fraktionen. Gegenüber dem laufenden Vertrag gibt es eine Einsparung von rund 775.000 Euro brutto für den Optionszeitraum von zwei Jahren, so dass der laufende Vertrag fristgemäß zum 31. Mai 2024, mit Wirkung zum 31. Mai 2025, gekündigt wird.

Breitbandausbau: Neue Gigabit-Projekte für den Landkreis

Die Vergabeverfahren für die neuen geförderten Gigabit-Projekte in Mittelsachsen beginnen im zweiten Quartal 2024. Darüber informierte Breitbandkoordinator Mattias Borm. Die ersten Vergabeentscheidungen für den Ausbau sind Anfang 2025 zu erwarten. Erfahrungen aus anderen Projekten zeigen, dass wegen des notwendigen Genehmigungsvorlaufes Baustarts dann ca. sechs bis neun Monate später realistisch sind. Der Landkreis geht vorerst von einer drei jährigen Bauzeit aus.

Mit den Telekommunikationsunternehmen wurden sogenannte Branchendialoge geführt. Dabei wurden die Ambitionen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau – also ohne Fördermittel – diskutiert. „Die beteiligten Unternehmen können sogenannte Synergieprojekte, das heißt eine Kombination von Förderung und eigenwirtschaftlichem Ausbau anbieten. Damit sollen weitere Versorgungslücken geschlossen werden“, so Borm. Insgesamt fließen in den Breitbandausbau im Landkreis rund 524 Millionen Euro.

Die Projekte und die Förderziele sind vorbehaltliche noch laufender Konkretisierung im Breitbandprotal des Landkreises einsehbar. 

Foto: Norbert Millauer/Archiv

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