Landratsamt informiert zum Wohngeld-Plus-Gesetz

23.01.2023

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist eine Verdreifachung der anspruchsberechtigten Wohngeldhaushalte. Das Gesetz beinhaltet neben einer Anpassung der Wohngeldformel auch die Aufnahme einer dauerhaften Heiz- und Klimakomponente in der Berechnungssystematik.

Zuständigkeit

Für die Bearbeitung der Wohngeldanträge sind folgende Behörden im Landkreis Mittelsachsen zuständig:

Für Bürgerinnen und Bürger

der Großen Kreisstadt Döbeln der Großen Kreisstadt Freiberg aller anderen Städte und Gemeinden
Stadtverwaltung Döbeln
Haupt- und Personalamt
Sachgebiet Wohnen/Soziales
Obermarkt 1
04720 Döbeln
Stadtverwaltung Freiberg
Bürgerbüro
Wohngeldbehörde
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Landratsamt Mittelsachsen
Referat Wohngeld und BAföG
Wohngeldbehörde
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

 

Erreichbarkeit und Servicenummer

Die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen erreichen Interessierte persönlich am Standort in Mittweida, Am Landratsamt 3: 

  • dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr,
  • freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr

und darüber hinaus nur nach Vereinbarung. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird generell um Terminvereinbarung gebeten. Dafür und für weitere Auskünfte rund um das Thema Wohngeld kann die Servicenummer 03731 799-6445 genutzt werden. Sie ist montags bis donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr zu erreichen.

Wohngeldrechner und (Online-) Antragstellung

Mehr Informationen zu den Voraussetzungen auf Wohngeld, den Verfahrensablauf und zu erforderlichen Unterlagen sind auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de unter dem Stichwort „Wohngeld beantragen“ eingestellt.

Dort ist auch ein Link hinterlegt um vorab eine unverbindliche Wohngeldberechnung durchführen und damit prüfen zu können, ob sich eine Antragstellung auf Wohngeld lohnt.

Um Wohngeld zu erhalten, muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde (Landratsamt, Stadtverwaltung Freiberg oder Stadtverwaltung Döbeln) einen Antrag stellen. Anträge werden auch von Stadt- oder Gemeindeverwaltungen ausgereicht und entgegengenommen. Dafür sollten die auf der Internetseite hinterlegten amtlichen Antragsvordrucke und sonstigen Formulare genutzt werden. Der Antrag kann online gestellt werden. Dafür ist ein Amt24-Servicekonto erforderlich. Zur Einrichtung dieses Kontos ist auf der Internetseite ein Erklär-Video eingestellt, dazu werden Fragen auch an der Servicenummer 03731 799-6445 beantwortet.

Bearbeitungszeiten

Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Daher wird darum gebeten Antragsunterlagen vollständig und möglichst online einzureichen.

Auf der Internetseite des Landkreises ist ein umfassender Fragen-Antwort-Katalog eingestellt.

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