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07.02.2022
Die Grundlage der Tätigkeit ist das „Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten“. Die Patientenfürsprecher haben ein verbrieftes Zugangsrecht zu allen Bereichen und zu allen Patienten in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie sowie in Sozialtherapeutischen Wohnstätten im Landkreis Mittelsachsen.
Sie prüfen Wünsche und Beschwerden von Patienten und Bewohnern dieser Einrichtungen. Bei Bedarf vermitteln sie zwischen Patienten und Bewohnern und den Beschäftigten der Einrichtungen. Stellen sie erhebliche Mängel in der Behandlung und Betreuung fest, denen nicht in angemessener Form abgeholfen wird, informieren sie die Klinik- beziehungsweise Heimleitung, den Träger der Einrichtung oder das Gesundheitsamt.
Als Patientenfürsprecher werden engagierte Persönlichkeiten gesucht, die selbst nicht in einer Klinik oder sonstigen Einrichtung der psychiatrischen Versorgung tätig sind. Die Bestellung für dieses Ehrenamt erfolgt für maximal fünf Jahre. Eine Aufwandsentschädigung erfolgt auf Grundlage der Satzung des Landkreises Mittelsachsen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
Wer ein konkretes Interesse an der Übernahme eines Ehrenamtes als Patientenfürsprecher hat, richtet seine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an das
Telefonische Auskünfte zum Ehrenamt als Patientenfürsprecher erteilt der Psychiatriekoordinator Matthias Gröll Interessierten unter Telefon 03731 799-2117.