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07.03.2019
Die ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter kommen aus verschiedenen Berufsgruppen und verfügen über besondere Sachkunde und Erfahrung. Sie müssen gemäß § 192 Abs. 3 BauGB in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein; unter ihnen sollen sich Personen mit besonderer Sachkunde für die verschiedenen Grundstücksarten und Gebietsteile im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses befinden. Folgende Berufsgruppen kommen insbesondere in Frage:
Hier werden besonders Sachverständige mit Kenntnis in der Bewertung für die Flurneuordnung sowie im Entschädigungs- und Enteignungsrecht gesucht.
Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist. Eine wiederholte Bestellung als Gutachter/-in ist zulässig.
Interessentinnen und Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gutachterausschuss für Grundstückswerte können ihre Bewerbung bis zum 30. April 2019 senden an:
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Inhalt der Bewerbung: