Neubestellung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Mittelsachsen zum 1. Juli
07.03.2019
Die ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter kommen aus verschiedenen Berufsgruppen und verfügen über besondere Sachkunde und Erfahrung. Sie müssen gemäß § 192 Abs. 3 BauGB in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein; unter ihnen sollen sich Personen mit besonderer Sachkunde für die verschiedenen Grundstücksarten und Gebietsteile im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses befinden. Folgende Berufsgruppen kommen insbesondere in Frage:
- öffentlich bestellte und vereidigte beziehungsweise zertifizierte Immobiliensachverständige
- Architekten/-innen und Bausachverständige
- Vermessungsingenieure/-innen mit Erfahrung in der Verkehrswertermittlung von Grundstücken
- Immobilienmakler/-innen
- Bankfachleute, die mit der Finanzierung von Immobilien oder der Immobilienbewertung und
- Immobilienvermittlung beschäftigt sind
- Fachleute aus der Immobilienwirtschaft
- Land- und forstwirtschaftliche Sachverständige
Hier werden besonders Sachverständige mit Kenntnis in der Bewertung für die Flurneuordnung sowie im Entschädigungs- und Enteignungsrecht gesucht.
Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist. Eine wiederholte Bestellung als Gutachter/-in ist zulässig.
Interessentinnen und Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gutachterausschuss für Grundstückswerte können ihre Bewerbung bis zum 30. April 2019 senden an:
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Inhalt der Bewerbung:
- Bewerbung
- Lebenslauf
- Qualifizierungsnachweise
- aktuelle Fortbildungsnachweise
- evtl. Empfehlungsschreiben
- zwei Mustergutachten