Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Ausgliederung von Flurstücken

28.01.2022

Die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle unterstützt das Vorhaben des Grundstückseigentümers im Ortsteil Clausnitz eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten.

Bisher befindet sich die zu überplanende Fläche im bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Osterzgebirge“. Die Ausgliederungsfläche liegt am Mühlweg nordöstlich der Gemeinde Clausnitz an der Bahnlinie Nossen-Hermsdorf-Rehefeld. Sie grenzt südlich an einen landwirtschaftlichen Hof. Im Nordosten und Westen wird die Fläche jeweils durch einen Feldweg begrenzt. Im Norden schließt sich eine schmale Waldfläche an.

Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Karten liegen bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 21. Februar 2022 bis 21. März 2022 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:

  • Landratsamt Mittelsachsen                                                                                                
  • Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft                     
  • Referat Naturschutz                                                                   
  • Zimmer A 305                                                                                 
  • Leipziger Straße 4                                                                          
  • 09599 Freiberg                
  •  
  • Dienstag und Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 03731/799 4015 möglich.

Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes im Internet unter der Adresse www.landkreis-mittelsachsen.de und dort unter dem Link „Neuigkeiten“, „Information zu Unterlagen“, zur Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereit.

Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden, wobei eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist. Bitte nutzen Sie dafür die oben genannte Telefonnummer.

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Freiberg, den 13. Dezember 2021

gez. Matthias Damm
Landrat