Information zu Unterlagen (Amtsblatt)


Information zu Unterlagen gemäß § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Gemäß § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind, soweit in Verfahren nach § 9 VwVfG im Anwendungsbereich des VwVfG durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen ist, auch die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen über das Internet zugänglich zu machen. Die Zugänglichmachung erfolgt grundsätzlich dadurch, dass die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Landkreises eingestellt werden. Sobald die Auslegungsfrist endet, wird auch die Zugänglichmachung beendet.

Auslegungen

Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters, Gemeinde Striegistal, Mobendorf


Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters für die Gemarkung Großschirma in der Stadt Großschirma