Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur gemeingebrauchsbeschränkenden Umstufung einer Straße in der Gemeinde Claußnitz vom 27.09.2021

30.09.2021

Auf der Grundlage von § 7 Abs. 3 Satz 3 des Straßengesetztes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) verfügt das Landratsamt Mittelsachsen als Untere Straßenaufsichtsbehörde die gemeingebrauchsbeschränkende Umstufung folgender Straße:      

1. Straßenbeschreibung

  • Ortsstraße lfd. Nr. 3 „Alte Mühle“
  • Anfangspunkt: Knoten B107/S 241                
  • Endpunkt: nördliche Grenze Flurstück-Nr. 59/2 der Gemarkung Markersdorf
  • Widmungsbeschränkungen: Fußgänger- und Radverkehr, Anlieger frei
  • Länge: 0,384 km

2. Verfügung

Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung vom 01.10.2021 zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Claußnitz.

3. Einsichtnahme/Bekanntmachungszeitpunkt

Die vollständige Umstufungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz beziehungsweise im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Straßen, Ref. 21.2 Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung, Sitz: Am Rossauer Wald 7, 09661 Rossau eingesehen werden. Die Umstufungsverfügung gilt zwei Wochen nach deren Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für Beteiligte, denen die Umstufungsverfügung auf andere Weise, zum Beispiel mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

4. Rechtsbehelfsbelehrung                 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der  Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.    

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Rossau, 27. September 2021

gez. Dirk Schlimper                                                         Siegel
Referatsleiter
Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung