Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Widmung eines selbstständigen Geh- und Radweges in der Stadt Burgstädt und der Gemeinde Claußnitz vom 27.09.2021

30.09.2021

Auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 4 des Straßengesetztes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) verfügt das Landratsamt Mittelsachsen als Untere Straßenaufsichtsbehörde die Widmung folgender Straße:      

1. Straßenbeschreibung

  • Geh- und Radweg „Chemnitztalradweg“
  • Anfangspunkt: Bahnübergang/ Flurstück 191 a der Gemarkung Markersdorf
  • Endpunkt: „Untere Hauptstraße“ Diethensdorf/ Grenze zu Flurstück 797 der Gemarkung Diethensdorf             
  • Widmungsbeschränkungen: Fußgänger- und Radverkehr
  • Länge: 0,988 km

Streckenabschnitt I  in der Gemeinde Claußnitz
von Bahnübergang, Flurstück 191 a der Gemarkung Markersdorf bis Grenze zu Flurstück-Nr. 724 der Gemarkung Mohsdorf (Gemarkungsgrenze zu Mohsdorf);
Abschnittslänge: 0,306 km

Streckenabschnitt II  in der Stadt Burgstädt
von Gemarkungsgrenze Markersdorf – Mohsdorf/Grenze zu Flurst.-Nr. 54/33 der Gemarkung Markersdorf bis Gemarkungsgrenze Mohsdorf – Diethensdorf/Grenze zu Flurst.-Nr. 808/1 der Gemarkung Diethensdorf;
Abschnittslänge: 0,200 km

Streckenabschnitt III  in der Gemeinde Claußnitz
von Gemarkungsgrenze Mohsdorf – Diethensdorf/Grenze zu Flurst.-Nr. 704 der Gemarkung Mohsdorf bis „Untere Hauptstraße Diethensdorf/Grenze zu Flurstück 797/1 der Gemarkung Diethensdorf;
Abschnittslänge: 0,482 km    

2. Verfügung

Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung vom 01.10.2021 zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist der Zweckverband Chemnitztalradweg.

3. Einsichtnahme/Bekanntmachungszeitpunkt

Die vollständige Widmungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl 1, 09217 Burgstädt sowie in der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz beziehungsweise im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Straßen, Ref. 21.2 Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung, Sitz: Am Rossauer Wald 7, 09661 Rossau eingesehen werden. Die Widmungsverfügung gilt zwei Wochen nach deren Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für Beteiligte, denen die Widmungsverfügung auf andere Weise, zum Beispiel mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

4. Rechtsbehelfsbelehrung                 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.    

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Rossau, 27. September 2021

gez. Dirk Schlimper                                                Siegel
Referatsleiter
Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung