Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist. Im Landratsamt Mittelsachsen erfolgt die öffentliche Zustellung durch Aushang mit Namen und zuletzt bekannter Anschrift in speziell dafür vorgesehenen Schaukästen.
Diese stehen voraussichtlich ab 5. Oktober an den drei Standorten in Döbeln, Straße des Friedens 20, in Mittweida, Am Landratsamt 3, Haus A und in Freiberg, Frauensteiner Straße 43 öffentlich zugänglich zur Verfügung.
In Freiberg ist aufgrund von Bauarbeiten am Hauptgebäude des Landratsamtes vorübergehend der Personaleingang auch der Haupteingang, in dem sich der Schaukasten befindet.