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Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist.
Seit 1. Juli 2023 erfolgt die Öffentliche Zustellung im Landratsamt Mittelsachsen durch Veröffentlichung mit Namen und zuletzt bekannter Anschrift im Internetauftritt.
10.05.2025
Benachrichtigung an Herasim Valoshanka
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10.05.2025
Benachrichtigung an Manuela Csertöi
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10.05.2025
Benachrichtigung an Volodymyr Oleksandrovych Chaikin
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06.05.2025
Benachrichtigung an Bahrija Halilovic
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06.05.2025
Benachrichtigung an Radka Cibrikova
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06.05.2025
Benachrichtigung an Radka Cibrikova
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29.04.2025
Benachrichtigung an Redzheb Kadir
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29.04.2025
Benachrichtigung an Mahmoud Sayyed Mustafa Abualsoud
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