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Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist.
Seit 1. Juli 2023 erfolgt die Öffentliche Zustellung im Landratsamt Mittelsachsen durch Veröffentlichung mit Namen und zuletzt bekannter Anschrift im Internetauftritt.
26.07.2024
Benachrichtigung an Hans-Gerhard Herzig
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26.07.2024
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26.07.2024
Benachrichtigung an Derrick Buhlmann
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26.07.2024
Benachrichtigung an Khalid Darif
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19.07.2024
Benachrichtigung an Fokou Kegne
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17.07.2024
Benachrichtigung an Alin-Constantin Gîscă
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17.07.2024
Benachrichtigung an Rebeh Aoussaoui
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17.07.2024
Benachrichtigung an Taza Abd Rahman Assara
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17.07.2024
Benachrichtigung an Jose Gregorio Rudas Monzon
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13.07.2024
Benachrichtigung an Nelia Andriiasova
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