Öffentliche Zustellung


Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist. Im Landratsamt Mittelsachsen erfolgt die öffentliche Zustellung durch Aushang mit Namen und zuletzt bekannter Anschrift in speziell dafür vorgesehenen Schaukästen.

Diese stehen an den Standorten in

  • Döbeln, Straße des Friedens 20, in
  • Mittweida, Am Landratsamt 3, Haus A und in
  • Freiberg, Frauensteiner Straße 43

öffentlich zugänglich zur Verfügung.