Projektaufruf zur Einreichung einer Interessenbekundung

08.08.2022

Die Abteilung Jugend und Familie ruft zur Einreichung einer Interessenbekundung zur Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der Etablierung und Umsetzung einer an einem festen Standort verorteten Jugendberufsagentur (JBA) mit mobiler Beratungstätigkeit in verschiedenen Sozialregionen des Landkreises Mittelsachsen unter Einbezug der virtuellen JBA auf.

Projektaufruf

Aufruf zur Einreichung einer Interessenbekundung zur Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der Etablierung und Umsetzung einer an einem festen Standort verorteten Jugendberufsagentur (JBA) mit mobiler Beratungstätigkeit in verschiedenen Sozialregionen des Landkreises Mittelsachsen unter Einbezug der virtuellen JBA; siehe www.jugendberufsagentur-mittelsachsen.de.

Bewilligungsbehörde:                  

Verfahren:

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

Art der Leistung:

Zuwendung gemäß §§ 23 und 44 SäHO (Projektförderung) i. V. m. der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über das Förderprogramm

„Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ vom 1. September 2021 und der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) vom 12. März 2020 sowie der Förderrichtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung von offenen Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 – 14 und 16 SGB VIII vom 12. September 2017.

Anlass der Förderung:

Die erfolgreiche Gestaltung der Übergänge von der Schule in den Beruf stellt für junge Menschen eine Herausforderung dar. Dazu bedarf es unterstützender Angebote durch die beteiligten öffentlichen Institutionen. Neben der abgestimmten und weiteren Vernetzung von bereits vorhandenen Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangeboten sollen junge Menschen bei Bedarf Beratung, Unterstützung und Vermittlung über eine örtliche und zugleich mobile Anlaufstelle vor Ort erhalten. Die Projektmittel sollen insbesondere für den Ausbau einer niederschwelligen Ansprache durch aufsuchende Beratungsangebote in Form einer mobilen JBA eingesetzt werden.

Umsetzung:

Mit den Mitteln des Freistaates Sachsen und kommunalen Mitteln des Landkreises Mittelsachsen soll durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ein niedrigschwelliges Kontakt- und Jugendberatungsangebot (mobile JBA) im Landkreis Mittelsachsen an einem festen Standort mit gleichzeitig mobilen Beratungsangeboten verortet werden. Ziel ist es, den sozialen und persönlichen Entwicklungsweg junger Menschen am Übergang Schule – Beruf nachhaltig zu begleiten und zu unterstützen: Hilfe und Unterstützung anbieten, die ankommt und Wirkung erzielt.

Die virtuelle JBA des Landkreises Mittelsachsen soll in die Arbeit der mobilen JBA einbezogen werden. Als weitere Kooperationspartner fungieren die Agentur für Arbeit Freiberg, das Jobcenter Mittelsachsen, das Landesamt für Schule und Bildung, die Industrie- und Handelskammer Chemnitz, die Handwerkskammer Mittweida und andere Netzwerkpartner.

Gesetzliche Grundlagen:

Förderung der freien Jugendhilfe nach § 4 Absatz 2 SGB VIII i. V. m. § 74 SGB VIII

Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII i. V. m. dem Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JUBAS)“

Zielgruppe:

Junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren im Übergang von der Schule in den Beruf.

Anforderungen an das zu etablierende Angebot:

  • Durchführung von niedrigschwelligen, örtlichen und mobilen, sozialpädagogischen Beratungsangeboten im Landkreis Mittelsachsen;
  • Entwicklung passgenauer Angebote für die Zielgruppe;
  • Beratung und Einzelfallhilfe für die Zielgruppe;
  • persönliche Betreuung, Begleitung und Vermittlung ratsuchender junger Menschen zu anderen Institutionen;
  • kooperative Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufgaben- und Leistungsträgern SGB II, SGB III und SGB VIII, allgemein- und berufsbildenden Schulen, Schulsozialarbeit, Bildungs- und Beschäftigungsträgern, Trägern der freien Jugendhilfe und weiteren Akteuren am Übergang Schule-Beruf und entsprechenden Fachnetzwerken;
  • Aufbau und Weiterentwicklung einer Netzwerkstruktur, insbesondere zur gemeinschaftlichen Nutzung von bereits etablierten Angebotsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe;
  • Einbindung und Weiterentwicklung der virtuellen Jugendberufsagentur

Qualifikation:

  • Diplom-Sozialpädagoge/-in, Diplom-Sozialarbeiter/in;
  • Master- oder Bachelor of Arts-Abschluss in der Fachrichtung Sozialpädagogik;
  • Hochschulabschluss als Diplom-Pädagoge/-in oder Magister Pädagogik/Erziehungswissenschaften, mit Vertiefungsrichtung Sozial- bzw. Erwachsenenpädagogik oder entsprechender Zusatzqualifikation;
  • Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-in;
  • ein dem/der „Staatlich anerkannten Sozialarbeiter/-in“ oder „Sozialpädagoge/-in“ gleichgestellter Abschluss im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 oder
  • vergleichbare Abschlüsse.

Stellenumfang und Finanzierung:

  • 1,5 Vollzeitäquivalente;
  • Die Finanzierung erfolgt anteilig auf der Grundlage des Förderprogramms „Jugendberufsagentur Sachsen (JUBAS) und der Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung von Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 – 14 und 16 SGB VIII.

Standort:

  • Landkreis Mittelsachsen
  • Von einem zentralen Standort aus werden sowohl fest verortete als auch mobile Angebote für das Kreisgebiet geplant, koordiniert und umgesetzt.

Synergieeffekte:                            

  • Nutzung trägerinterner Ressourcen;
  • Fachlicher Austausch und ggf. Ressourcennutzung von weiteren Angeboten

Förderzeitraum:

Die Durchführung des Projekts soll zum 15. November 2022 beginnen. Der Förderzeitraum endet gemäß der Befristung des Förderprogramms „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ zum 31. Dezember 2024. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen sowie die Mittel zur komplementären Finanzierung durch den Landkreis Mittelsachsen zur Verfügung stehen.

Verfahren der Interessenbekundung sowie weitere Vorgehensweise:

Die Auswahl des Projektträgers sowie des Projekts erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren und besteht aus einem Interessenbekundungs- und einem sich daran anschließenden Auswahl- und Antragsverfahren.

In der ersten Stufe sind Interessenbekundungen anzufertigen und einzureichen. Berechtigt zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Die Bewertung und Auswahl einer geeigneten Interessenbekundung erfolgt anhand definierter Bewertungskriterien. Auf Basis der Bewertungen wird eine Rankingliste fördermöglicher Interessenbekundungen erstellt.

Der ausgewählte Träger wird sodann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in schriftlicher Form zu stellen (zuwendungsrechtliches Antragsverfahren).

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Mittelsachsen entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen über die Art und Höhe der Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel voraussichtlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14. November 2022. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht.

Anschließend erfolgt die Bewilligung des Antrages durch die Abteilung Jugend und Familie mittels Zuwendungsbescheid. Kosten, die durch das Verfahren der Interessenbekundung entstehen, können nicht gefördert oder erstattet werden.

Die Einreichungsfrist für die Unterlagen der Interessenbekundung endet am 2. September 2022, 23:59 Uhr. Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht werden.

Einreichungsstelle:

  • Landratsamt Mittelsachsen
  • Abteilung Jugend und Familie
  • Frauensteiner Straße 43
  • 09599 Freiberg

Einzureichende Unterlagen:

  • begründete schriftliche Interessenbekundung;
  • Nachweis des Trägers zur Rechtsform; gegebenenfalls Satzung
  • Eignungsvoraussetzungen des Trägers entsprechend § 74 SGB VIII
  • Anerkennung als freier Jugendhilfeträger nach § 75 SGB VIII;
  • Personal- und Qualitätsmanagement des Trägers;
  • Projektkonzeption;
  • Kosten- und Finanzierungsplan einschließlich der Angaben zum Tarifsystem und zur Eigenbeteiligung unter Verwendung des aktuell gültigen Antragsformulars;
  • Absicherung zum Angebotsbeginn unter Berücksichtigung des Fachkräftegebotes.

Wesentliche Bewertungskriterien der Interessenbekundung:

Grundlage für das Interessenbekundungsverfahren ist eine Bewertung der aussagekräftigen Projektkonzeption mit Darstellung des Vorhabenablaufs und -inhalten (zielgruppenadäquates Umsetzungskonzept) sowie weiterer nachfolgender Kriterien.

1. Qualität der Projektkonzeption (45 Prozent)
  • Beschreibung Ausgangslage
  • Erforderliche Bedarfe vor Ort und wie das Projekt hierauf reagieren kann, das heißt
    • Zielgruppenbeschreibung,
    • Plausibilität der beschriebenen Bedarfe in Bezug auf das Vorhaben
  • Qualität und Quantität der Zielbeschreibung, das heißt
    • Zielsetzung und Zielgruppe sowie der Zugang zu dieser sind beschrieben,
    • Angemessenheit und Konkretisierung der Ziel- und Erfolgskennzahlen, das heißt die Ziele sind klar definiert, zeitlich in einen sinnvollen Bezug zum Projektverlauf gebracht, realistisch und überprüfbar,
    • Passgenauigkeit der geplanten Angebote und Zugangsanstrengungen für die Zielgruppe
  • Darstellung und Qualität des Arbeitsprogramms, das heißt
    • Klarheit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Aktivitäten
    • Berücksichtigung bereichsübergreifender Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
    • Nachvollziehbare Maßnahmenplanung für zielgruppenspezifische Angebote im Sozialraum (Darstellung der Arbeitsweise, der eingesetzten Methoden und Instrumente, grober Arbeits- und Zeitplan),
    • Selbstevaluation: Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Erfolgsüberprüfung der Netzwerkarbeit und der realisierten Angebote.
2. Qualität der Projektumsetzung (20 Prozent)
  • Darstellung der vorgesehenen Verteilung von Zuständigkeiten, Aufgaben und bereitgestellten Ressourcen für das Projekt,
  • der vorgesehenen Aktivitäten zur Abstimmung und Kooperation der beteiligten Partner untereinander,
  • möglicher Synergieeffekte,
  • dem Personaleinsatz sowie
  • der technischen und räumlichen Ausstattung.
3. Aspekte der Eignung und Finanzierung (25 Prozent)
  • Trägerbeschreibung/Trägerprofil:
    • Personal- und Qualitätsmanagement des Trägers, ggf. Vorhandensein eines Leitbildes
    • Erfahrungen mit der Zielgruppe und dem Themenfeld
    • Erfahrungen mit ähnlichen Vorhaben und Vorhandensein/Einbindung bestehender Netzwerke
  • Erfahrungen in der Projektumsetzung (inhaltlich und zuwendungsrechtlich)
  • Tragfähigkeit der Kooperation:
    • Kooperation des Trägers mit der Abteilung Jugend und Familie und Verankerung innerhalb der Sozialräume des Landkreises Mittelsachsen sowie
    • ggf. Darstellung bereits bestehender Kooperationen – zwischen den beteiligten Partnern oder auch weiteren Organisationen – im Themenbereich der Jugendberufsagentur oder Jugendsozialarbeit/ der Jugendberufshilfe
    • Effizienz des Vorhabens: Plausibilität und Wirtschaftlichkeit des Kosten- und Finanzierungsplanes in Verbindung zu den geplanten Aktivitäten/Maßnahmen
4. Verstetigungspotentiale (10 Prozent)
  • Maßnahmen zur Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit des Projektes und der Projektergebnisse
  • Darstellung der erwarteten Wirkungen des Projekts, insbesondere
    • in Bezug auf die Zielgruppen sowie
    • auf die Akteure im Netzwerk selbst (allem voran auf den Projektträger und die Kooperationspartner),
    • über die unmittelbar an dem Projekt teilnehmenden Partner und Organisationen hinaus auf lokaler Ebene.

Das Nichteinhalten der Einreichungsfrist sowie die fehlenden Voraussetzungen nach §§ 74 und 75 SGB VIII führen zum Ausschluss aus dem Interessenbekundungsverfahren.

Die Bewertungskommission setzt sich aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Abteilung Jugend und Familie, des Jobcenters Mittelsachsen und Agentur für Arbeit Freiberg zusammen. Nach erfolgter Bewertung wird die eigens für die Steuerung der Jugendberufsagentur gegründete Lenkungsgruppe vom Ergebnis unterrichtet und letztendlich der Vorschlag zur Trägerauswahl formuliert. Danach schließt sich das Antragsverfahren sowie die finale Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen an.

Weitere Informationen und Ansprechpartner:

www.landkreis-mittelsachsen.de
www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/abteilung-jugend-und-familie.html
www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/foerderung-der-jugendarbeit-und-familienbildung-offene-angebote-und-leistungen.html
www.jugendberufsagentur-mittelsachsen.de.