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07.10.2019
Man spricht bei der Überprüfung von einem Zeitintervall von vier bis sechs Wochen. Außerdem empfiehlt Sachsenforst eine Reihenfolge von Handlungen bei der Schädlingserfassung oder der Entnahme von mit rindenbrütenden Schädlingen befallenen Bäumen festzulegen. Auch beträfe dies die Holzlagerung, den Transport und den Verkauf sowie die Maßnahmen zur Wiederbewaldung.
Informationen dazu gibt es im Waldbesitzerportal auf der Internetseite von Sachsenforst unter www.sachsenforst.de.
Einen speziellen Bereich zum Thema Borkenkäfer gibt es auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de.