Sportförderung: Anträge bis 31. Januar stellen

08.12.2023

Bis 31. Januar können Vereine einen Antrag für die Vereinspauschale, Betriebskosten, Großsportgeräte und Sportstättenbaumaßnahmen stellen.

Auf Grundlage der im Dezember 2022 aktualisierten Richtlinie zu Förderung des Sports, können für die Fördermöglichkeiten Vereinspauschale, Betriebskosten, Großsportgeräte und Sportstättenbaumaßnahmen Anträge gestellt werden. Die Frist für alle Anträge ist der 31. Januar 2024. Die Anträge können digital eingereicht werden. Die Anträge sind im Bereich Sportförderung der Website des Landkreises zu finden.

Auch die Verwendungsnachweise für die Förderungen von Betriebskosten und Vereinspauschale aus dem Jahr 2023 ist digital möglich. Hier ist noch bis zum 31. März 2024 Zeit, um den Nachweis zu erbringen.