Sportvereine: Anträge auf Betriebskostenzuschüsse weiterhin möglich

29.03.2023

Bis zum 6. April 2023 können die Anträge auf Betriebskostenzuschuss beim Landratsamt Mittelsachsen erneut eingereicht werden.

„Der Aufruf gilt für Sportvereine, die bisher keinen Antrag auf Betriebskostenzuschuss gestellt haben“, so Markus Unverricht, Leiter des Referats Straßenverkehr und Sport. In Absprache mit dem Kreissportbund Mittelsachsen (KSB) soll dabei unter anderem der finanzielle Bedarf durch gestiegene Energiekosten der Sportvereine berücksichtigt werden. „Dank der zusätzlichen Budgetbereitstellung in Höhe von 75.000 Euro durch den Kreistagsbeschluss im März können wir diesen zusätzlichen Aufruf starten“, so Unverricht. Die Antragstellung erfolgt digital über den Onlineantragsassistenten. Im Bereich „Sportförderung" finden Interessierte den Zugang zum Antrag sowie weitere Informationen zur Sportförderrichtlinie.

Zudem wurde in der Mediathek in der Rubrik „Mittelsachsen erklärt“ ein Video zur Sportförderung des Landkreises eingestellt. Darin zieht der Referatsleiter ein erstes Fazit zum geänderten Modus der Sportförderung, erzählt, wofür Vereine Geld beantragen können und gibt Tipps zur Antragstellung an sich.