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28.03.2019
Demnach dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema können im Landratsamt Mittelsachsen erfragt werden.
Kontakt:
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Recht, Abfall und Bodenschutz
Tel. 03731 799-4027, -4149 oder-4052