Wahl am 1. September: Wichtige Fragen und Antworten

01.08.2019

Am 1. September wird ein neuer Landtag in Sachsen gewählt. Nachfolgend einige wichtige Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Bürgerinnen und Bürger sind 1. September wahlberechtigt?

Alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung im Freistaat Sachsen haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Insgesamt sind rund 254 000 Mittelsachsen wahlberechtigt.

Wie erfolgt bei der Landtagswahl die Stimmabgabe?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Direktstimme und eine Listenstimme. Mit der Direktstimme kann sich der Wähler für einen Wahlkreisabgeordneten (Direktkandidaten) entscheiden. Mit der Listenstimme  wählen die Bürgerinnen und Bürger  eine Partei. Für den Einzug ins Parlament sind mindestens fünf Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Was gilt es, beim Wahlgang zu beachten?

Die jeweilige Stimmabgabe ist nur in dem Wahlbezirk möglich, in dem der Betreffende im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Es besteht aber in Ausnahmefällen die Möglichkeit, in einem anderen Wahllokal innerhalb des jeweiligen Wahlkreises wählen zu gehen, wenn im Vorfeld ein Wahlschein beantragt wurde. Bei der eigentlichen Stimmabgabe ist es wichtig einen amtl. Stimmzettel und die Wahlkabine zu benutzen, und den Stimmzettel eindeutig zu kennzeichnen (zum Beispiel Ankreuzen).  Außerdem sollte der Stimmzettel, so gefaltet werden, dass die Kennzeichnung nicht sichtbar ist.

Hinweis der Betreuungsbehörde:
Sind Wahlberechtigte des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert, können sie sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Voraussetzung ist, dass der oder die Wahlberechtigte selbst eine eigenständige Entscheidung treffen und äußern kann. Die Hilfeleistung ist dann darauf beschränkt, dass die wahlberechtigte Person technische Hilfe erhält, um die selbst getroffene und geäußerte Wahlentscheidung umsetzen zu können. Unzulässig wäre dagegen eine Hilfeleistung unter missbräuchlicher Einflussnahme, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert, oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Bei Verstoß gegen diese Vorgaben liegt eine strafbare Wahlfälschung vor. (Quelle Amt24.de)

Wie viele Stimmen benötigen die Direktkandidaten, um in den Landtag einzuziehen?

Aus jedem Wahlkreis zieht der Direktkandidat beziehungsweise die Direktkandidatin mit den meisten Stimmen in den Landtag ein.

Wie verhält man sich, wenn man keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und wie funktioniert die Briefwahl?

Dann sollten sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung des Wohnortes wenden. Die Wahllokale in Mittelsachsen haben am 1. September 2019 von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wem es am 1. September nicht möglich ist, zur Wahl zu gehen, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte können die Unterlagen bei der Stadt/Gemeinde beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden den Wahlberechtigten bis spätestens 11. August 2019 übersandt. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, Email oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt/Gemeinde beantragt, hat die Möglichkeit, vor Ort zu wählen. Bezüglich der Barrierefreiheit von Wahllokalen geben die Stadt beziehungsweise Gemeinde den Wählern gern Auskunft.

Muss ich die Karte am 1. September unbedingt dabei haben?

Nein, es ist zwar immer besser die Wahlbenachrichtigung bei sich zu haben, es reicht aber auch, zur Stimmabgabe den Personalausweis oder den Reisepass vorzulegen. Wer die Karte verliert und nicht genau weiß, wo sein Wahllokal ist, kann bei der jeweiligen Kommune nachfragen.

Wie ist der Landkreis für die bevorstehende Wahl aufgestellt?

Im Landkreis Mittelsachsen gibt es fünf Wahlkreise, je zwei in Gebieten der ehemaligen Landkreise Freiberg und Mittweida, einer im  Gebiet des ehemaligen Landkreises Döbeln. Diese fünf sind in insgesamt rund 400 Wahlbezirke aufgeteilt, etwa 2 500 ehrenamtliche Wahlhelfer sind am 1. September im Einsatz