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04.11.2022
Im Landratsamt Mittelsachsen sind im September knapp 700 Anträge auf Wohngeld eingegangen und damit bereits wesentlich mehr als in den Vormonaten. Im September gab es in Zuständigkeit des Landratsamtes etwas mehr als 2.000 Haushalte, die Wohngeld bezogen haben (ohne die Städte Freiberg und Döbeln mit eigenen Wohngeldbehörden).
Zum 1. Januar 2023 sollen die Änderungen des Wohngeldgesetzes und der Wohngeldverordnung in Kraft treten. Die Bundesregierung rechnet mit einer Verdreifachung der Anträge. Aufgrund der Gesetzesänderung ist zudem von einer Vielzahl an Nachfragen und Beratungen auszugehen. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.
Der Antrag auf Wohngeld soll vorzugsweise online gestellt werden. Das Online-Formular ist aufrufbar, sobald der Wohnort angegeben wurde. Für die Beantragung ist ein Service-Konto bei Amt24 nötig. Dieses ist in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Neben dem Erstantrag ist auch ein Weiterleistungsantrag online möglich.
Das Landratsamt vollzieht das Wohngeldgesetz für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Mittelsachsen außer für die Städte Döbeln und Freiberg.
Mit dem Wohngeldrechner (z.B. vom Bundesministerium) können Bürger kostenlos vorab ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen.
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