Referatsleiter: Erik Wagner

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Für die Antragsbearbeitung ist das Referat Bauantragsbearbeitung zuständig. Hier erfolgt auch die Genehmigungsfreistellung in Gebieten mit Bebauungsplänen und die Bearbeitung von Bauvoranfragen sowie die Beratung von Bauherren. Zudem wirkt das Referat bei der Koordination der bautechnischen Prüfung und Bauüberwachung (Bauprüfdienst) sowie in der Bauleitplanung anderer Fachverfahren mit.

Das Referat ist zuständig für die Genehmigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Kreisgebiet einschließlich der Koordination und Bewertung von Stellungnahmen in der Behördenbeteiligung bei allen städtebaulichen Satzungsverfahren (BauGB).

Die Koordinierungsstelle (TÖB) steuert die Fachbehördenbeteiligungen in örtlichen und überörtlichen Planungen für die Fachreferate des Landkreises und bündelt die fachlichen Bewertungen zu fachlichen und rechtlichen Stellungnahmen des Landkreises als Träger der unteren Verwaltungsbehörden.

Weiterführende Informationen

Digitaler Bauantrag (vollelektronisch)

Der Landkreis Mittelsachsen ist Pilotbehörde für das Digitale Baugenehmigungsverfahren. Zudem sind im Zusammenhang mit dem Bauantrag 15 weitere Teilleistungen in digitaler Form möglich, wie

  • Bauvoranfragen,
  • Genehmigungsfreistellungen,
  • Teilbaugenehmigungen,
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen,
  • Erfüllungserklärungen sowie
  • Nutzungs- oder Baubeginnsanzeigen.

Die Beantragung über die EfA-Plattform (https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/) ist möglich. Das Verfahren läuft medienbruchfrei. Die Einreichung von Papier entfällt bei dieser Plattformlösung vollständig.

Erforderlich ist das Nutzerkonto Bund (https://id.bund.de/de) mit eID/ePerso oder ein persönliches Elster-Zertifikat bzw. für Unternehmen und Planungsgesellschaften „Mein Unternehmenskonto“ (MUK).

Ein Erklärvideo dazu ist auf youtube.com zu finden.

Bauonline-Plattform

Bei Nutzung der Bauonline-Plattform ist eine vollständige Bauplanmappe in Papier erforderlich.

Bauonline-Plattform – PDF-Upload-Service und Beteiligungsplattform für folgende Verfahren:

  • Bauanträge, Bauvoranfragen, Genehmigungsfreistellungsverfahren und Beseitigungsanzeigen
  • Anträge auf Baulasteintragung
  • Breitbandbündelungsverfahren nach § 127 Abs. 5 TKG (PDF)
  • Planungsvoranfragen
  • Einreichung von Flächennnutzungs- und Bebauungsplänen zur Stellungnahme und Genehmigung
  • Städtebauliche Satzungen Innen-/Außenbereich
  • Anträge auf Sanierungsgenehmigung