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Das Referat Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz berät und unterstützt kreisangehörige Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im örtlichen Brandschutz. Es vergibt Fördermittel auf der Grundlage der Förderrichtlinie Feuerwehrwesen des Freistaates Sachsen. Neben der Einrichtung und dem Betrieb eines Feuerwehrtechnischen Zentrums für Feuerwehr und Rettungsdienst werden die Durchführung von Brandverhütungsschauen und die Organisation der Kreisausbildung unterstützt. Es sichert die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes für den Landkreis Mittelsachsen. Es bildet außerdem Führungseinrichtungen für den Katastrophenschutz in der Behörde und für den Einsatz vor Ort und bereitet die Bekämpfung von Katastrophen vor.
Der Kreisbrandmeister „…überprüft Aufstellung, Ausrüstung, Leistungsstand und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Er unterstützt die überörtliche Zusammenarbeit. Ihm können auch Aufgaben des Katastrophenschutzes übertragen werden.“ (§ 24 SächsBRKG)