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Als Bewilligungsbehörde nach dem Gesetz zur Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung (SächsFöpLEDG) ist das Referat unter anderem zuständig für Vorhaben im Rahmen der Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2023) und zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2025). Das Referat überwacht und wickelt außerdem Fördervorhaben nach der Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014 sowie der Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014 ab. Zu diesen Aufgaben gehören die Beratung von Antragstellern, die Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung von Förderanträgen, die Durchführung notwendiger Kontrollen sowie die Prüfung der Zahlungsanträge beziehungsweise Verwendungsnachweise und deren Freigabe zur Auszahlung.