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Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Neuweltkameliden, Bienen, Aquakulturen (Fische), Kamele oder Gehegewild halten will, hat dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen (auch Hobbyhaltungen). Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Besucheradresse:
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09648 Mittweida
Postadresse:
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Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de
Mehr Informationen können in den konkreten Hinweise zu den einzelnen Tierarten nachgelesen werden.
Mit der Registrierung erhält der Tierhalter eine 12-stellige Registriernummer zugewiesen. Die Registrierung ist kostenlos. Bitte verwenden Sie hierfür den nachfolgend bereitgestellten Betriebs-/Tierhaltererfassungsbogen.
Tierhalter sind verpflichtet, jährlich zum Stichtag 1. Januar ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse zu melden. Die Meldung ist Grundlage für die Berechnung der zu entrichtenden Beiträge. Bereits registrierte Tierhalter erhalten jährlich eine Aufforderung zur Meldungsabgabe. Das betrifft beispielsweise Halter von
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Mehr dazu kann im Internetauftritt der Sächsischen Tierseuchenkasse nachgelesen werden.
NEU AB 1. AUGUST 2023:
zusätzliche Meldepflicht für Schaf-, Ziegen und Schweinehalter
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.