Allgemeine Informationen
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Neuweltkameliden, Bienen, Aquakulturen (Fische), Kamele oder Gehegewild halten will, hat dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen (auch Hobbyhaltungen). Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.