Anmeldung Tierhalter

Anmeldung Tierhalter

Allgemeine Informationen

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Neuweltkameliden, Bienen, Aquakulturen (Fische), Kamele oder Gehegewild halten will, hat dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen (auch Hobbyhaltungen). Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Zuständigkeiten

Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Mehr Informationen können in den konkreten Hinweise zu den einzelnen Tierarten nachgelesen werden.

Verfahrensablauf

Mit der Registrierung erhält der Tierhalter eine 12-stellige Registriernummer zugewiesen. Die Registrierung ist kostenlos. Bitte verwenden Sie hierfür den nachfolgend bereitgestellten Betriebs-/Tierhaltererfassungsbogen.

Formulare / Online-Dienste

Sonstiges

Tierhalter sind verpflichtet, jährlich zum Stichtag 1. Januar ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse zu melden. Die Meldung ist Grundlage für die Berechnung der  zu entrichtenden Beiträge. Bereits registrierte Tierhalter erhalten jährlich eine Aufforderung zur Meldungsabgabe. Das betrifft beispielsweise Halter von 

  • Rindern
  • Schweinen
  • Schafen/Ziegen
  • Geflügel
  • Pferden
  • Fischen und
  • Bienen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Mehr dazu kann im Internetauftritt der Sächsischen Tierseuchenkasse nachgelesen werden.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

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