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Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.
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Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt überwacht den Handel, die Verarbeitung und die Beseitigung tierischer Nebenprodukte.
Unternehmen, die auf der Stufe des Inverkehrbringens und des Vertriebs von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten aktiv sind, werden nach Artikel 23 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1069/2009 durch die zuständige Behörde registriert. Bestimmte Betriebe bedürfen darüber hinaus der Zulassung (zum Beispiel Biogasanlagen, Hersteller von Heimtierfutter, Lagerbetriebe für tierische Nebenprodukte, Tierkrematorien). Zugelassene und registrierte Betriebe werden regelmäßig kontrolliert. Ein entsprechender Antrag auf Registrierung/Zulassung ist vor Aufnahme der Tätigkeit beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu stellen.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
Für die Zulassung von Betrieben und Anlagen nach der VO (EG) Nr. 1069/2009 sieht das Sächs. Kostenverzeichnis einen Gebührenrahmen von 50 bis 1.150 Euro vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.