Trichinellenuntersuchungen

Trichinellenuntersuchungen

Allgemeine Informationen

Trichinellen sind Fadenwürmer, die als Zoonoseerreger die Gesundheit von Menschen sehr schwer beeinträchtigen können. Am erlegten oder geschlachteten Tier kann ein Trichinellenbefall nicht erkannt werden. Deshalb besteht eine rechtlich vorgeschriebene Untersuchungspflicht für bestimmte Tierarten. 

Zuständigkeiten

Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Wichtiger Hinweis: Für das Inverkehrbringen ganzer Wildkörper ist die Zustellung des schriftlichen Untersuchungsbefundes erforderlich. Dem Käufer ist eine Durchschrift auszuhändigen

Verfahrensablauf

Die Befunde der Trichinellenuntersuchung der letzten 10 Tage mit dem Ergebnis "Trichinenfrei" können direkt nach Abschluss der Untersuchung unter nachfolgendem Link eingesehen werden.

Bitte orientieren Sie sich in der Tabelle am Untersuchungsdatum sowie der entsprechenden Nummer des Wildursprungsscheins (Belegnummer).

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Sonstiges

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt bietet die Möglichkeit an, am 28. und 30. Dezember 2022 Trichinenuntersuchungen (TU) für Schwarzwild durchzuführen. Die Proben müssen dafür bis spätestens 11:00 Uhr in den Probenbriefkasten am Haus F in Mittweida eingeworfen sein. Die Freigabe des Wildes zur Nutzung erfolgt aber erst nach abgeschossener ASP-Untersuchung in der Landesuntersuchungsanstalt. Das Ergebnis dafür ist für die TU am 28. Dezember am 2. Januar 2023 und für die TU am 30. Dezember am 3. beziehungsweise 4. Januar zu erwarten. Während der Betriebsruhe werden die Rufbereitschaften aufrechterhalten, E-Mails und Postsendungen werden im kommenden Jahr bearbeitet. 

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

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