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Trichinellen sind Fadenwürmer, die als Zoonoseerreger die Gesundheit von Menschen sehr schwer beeinträchtigen können. Am erlegten oder geschlachteten Tier kann ein Trichinellenbefall nicht erkannt werden. Deshalb besteht eine rechtlich vorgeschriebene Untersuchungspflicht für bestimmte Tierarten.
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WICHTIGER HINWEIS
Für das Inverkehrbringen ganzer Wildkörper ist die Zustellung des schriftlichen Untersuchungsbefundes erforderlich. Dem Käufer ist eine Durchschrift auszuhändigen
Die Befunde der Trichinellenuntersuchung der letzten 10 Tage mit dem Ergebnis "Trichinenfrei" können direkt nach Abschluss der Untersuchung unter nachfolgendem Link eingesehen werden.
Bitte orientieren Sie sich in der Tabelle am Untersuchungsdatum sowie der entsprechenden Nummer des Wildursprungsscheins (Belegnummer).
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.