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13.05.2019
Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Wäldern mit Fichten und Lärchen sind verpflichtet, alle zwei Wochen ihre Baumbestände auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren und dies zu dokumentieren. Merkmale für einen Borkenkäferbefall sind beispielsweise Bohrlöcher und frisches Bohrmehl an der Rinde, Harztröpfchen unterhalb des Kronenansatzes oder abgeschlagene Rindenschuppen durch die Tätigkeit von Spechten. „Stellen sie dabei einen Befall fest, ist dieser der unteren Forstbehörde innerhalb von drei Tagen zu melden“, erklärt Alexander Menzer, erster Sachbearbeiter in der Forstbehörde.
Gleichzeitig läuft eine weitere Frist zur Beräumung der betroffenen Bäume: Dies muss innerhalb von 40 Tagen passieren und ist ebenfalls nachzuweisen. Menzer: „Wir beraten die Waldbesitzer gern, auch der Sachsenforst unterstützt in solchen Fällen durch Betreuung und technische Hilfe.“
Erfolgt keine Bekämpfung, drohen behördliche Zwangsmittel bis hin zu Ersatzvornahmen. Diese werden den Besitzern in Rechnung gestellt. „Die Lage ist dramatisch. Waren 2008 bis 2017 im Privat- und Körperschaftswald des Landkreises Mittelsachsen jährlich lediglich rund 2 300 Festmeter Holz betroffen, wurden nach der aktuellen Statistik 2018 über 50 000 Festmeter Schadholz durch Käferbefall erreicht. Große Teile unserer Wälder sind deshalb dieses Jahr akut vom Absterben bedroht“, begründet Menzer den Schritt. Die vollständige Verfügung ist im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt abzurufen.
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