Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung

20.05.2020

Eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Borkenkäfer trat am 7. Mai 2020 im Landkreis Mittelsachsen in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt für die Städte und Gemeinden Dorfchemnitz, Frauenstein, Mulda (nur Gemarkung Mulda), Neuhausen, Rechenberg-Bienenmühle und Sayda. 

Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Wäldern mit Fichten und Lärchen sind verpflichtet, alle zwei Wochen ihre Baumbestände auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren. Merkmale für einen Borkenkäferbefall sind beispielsweise Bohrlöcher sowie frisches Bohrmehl an der Rinde und im Stammfußbereich. Wird ein Befall festgestellt, ist dieser der unteren Forstbehörde innerhalb von drei Tagen zu melden. Gleichzeitig läuft eine Frist zur Entnahme der betroffenen Bäume bis zum 5. Juni 2020, da dann aufgrund der derzeitigen Witterung bereits mit dem Auftreten erster Jungkäfer und einer weiteren Ausbreitung der Schäden zu rechnen ist. Erfolgt keine Bekämpfung, droht die Ersatzvornahme. Diese wird den Besitzern in Rechnung gestellt. Die vollständige Verfügung ist im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de abzurufen.

Im übrigen Landkreis sind die Waldbesitzer ebenfalls zu regelmäßigen Kontrollen und zur umgehenden Bekämpfung der Käfer aufgefordert. 

Nur durch die weitere gemeinsame Anstrengung aller Waldbewirtschafter und ihrer Familien kann das flächige Absterben der Fichte noch verhindert werden.