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18.03.2022
Zuweisung von Flüchtlingen
In Mittelsachsen sind gestern die ersten von der Landesdirektion zugewiesenen Flüchtlinge eingetroffen. Sie wurden in Brand-Erbisdorf in Empfang genommen. Es handelte sich überwiegend um Frauen und Kinder. In der übernächsten Woche werden weitere Zuweisungen erwartet. Weiterhin läuft die Besichtigung von Unterbringungsmöglichkeiten. Konkretes wird erst kommuniziert, wenn Einzelheiten feststehen. Auch zahlreiche andere Hilfsangebote gingen bei der Stabsstelle Asyl- und Ausländerangelegenheiten ein, darunter beispielweise für Übersetzungstätigkeiten oder soziale Betreuung. Einige davon haben sich auch schon in der Sprachmittler- und Dolmetscherbörse der Stabsstelle registrieren lassen und eine Ehrenamtsvereinbarung abgeschlossen. Bisher haben sich beim Landratsamt zirka 850 Menschen gemeldet, darunter sind mindestens 400 Minderjährige.
Sie reisen in der Regel mit einem Sorgeberechtigten. Sollten sie ohne Sorgeberechtigten den Weg bestritten haben, sondern mit Verwandten oder Freunden, dann erhält das Jugendamt eine Information. Es klärt, welche Vollmachten von Seiten der Personensorgeberechtigten vorliegen, ob Kontakte zu diesen bestehen und schließlich welchen Charakter die persönliche Ebene hat. Im Interesse der schutzwürdigen Interessen der Kinder werden Vollmachten gegebenenfalls nachträglich eingeholt, heißt es aus dem zuständigen Referat Allgemeiner Sozialer Dienst. Bisher gab es einen solchen Fall.
Noch ein allgemeiner Hinweis im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit allein reisender Minderjähriger: Behörden sowie Hilfsorganisationen und Privatpersonen werden gebeten, auf der Flucht mitgenommene allein reisende Kinder und Jugendliche unbedingt umgehend dem Jugendamt zu melden.
Gasteltern gesucht
Das Jugendamt rechnet mit der Einreise von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen. Besonders für die Kinder sucht das Landratsamt Gasteltern. Schon jetzt haben sich 14 Familien mit 20 Plätzen gemeldet. Wie hoch der Bedarf sein wird, kann derzeit niemand abschätzen. In den kommenden Tagen werden alle kontaktiert und mit ihnen der weitere Weg abgestimmt. Die Voraussetzungen entsprechen denen klassischer Pflegefamilien. „Wir sind so dankbar, dass sich schon Mittelsachsen gemeldet haben. Unser Ziel ist es, schnell alle Voraussetzungen für eine mögliche Aufnahme zu schaffen“, heißt es vom Pflegekinderdienst. Zu den Voraussetzungen zählen beispielsweise ein Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest. Ausführlich sind die Bedingungen auf der Internetseite des Landkreises dargestellt. Die Familien werden die ganze Zeit über vom Jugendamt unterstützt, auch verschiedene Kosten werden übernommen, wie zum Beispiel für Dolmetscher.
Tiere anmelden
Ein wichtiger Begleiter sind für viele Menschen ihre Haustiere. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt weist darauf hin, dass Hunde, Katzen und Frettchen, die auf der Flucht mitgenommen wurden, angemeldet werden müssen. Entsprechende Formulare sind auf der Internetseite im Bereich FAQ der Seite zum Thema Ukraine-Hilfe eingestellt. Hintergrund: In der Ukraine gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle von Tollwut. 2021 registrierten die Behörden 106 Fälle bei Haus- und Wildtieren. Benötigt werden grundsätzlich eine Impfung gegen Tollwut und einen entsprechender Nachweis über einen ausreichenden Schutz vor der Infektion. Die niedergelassenen Tierärzte in der Region können diese notwendigen Tests vornehmen. Die Proben sollen beim Veterinäramt abgeben werden, die Auswertung erfolgt über die Landesuntersuchungsanstalt. Wenn noch keine Impfung erfolgte, müssen Hunde und Katzen nach einer Impfung 21 Tage in Quarantäne. Das heißt, in dieser Zeit sollten sie keinen Kontakt mit anderen Tieren haben. Wenn dies räumlich nicht geht, müssten diese Hunde und Katzen in ein Tierheim für diesen Zeitraum. Das möchte das Veterinäramt unbedingt vermeiden. Maximal fünf Tiere pro Person dürfen mitgebracht werden.