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Die derzeit gültigen Förderrichtlinien für den geförderten Breitbandausbau lassen
folgende Szenarien zu
Sollte Ihr Anliegen zum Breitbandausbau im Einzugsbereich der kommunal selbständigen Projekte (Variante 1 und 2) liegen, ist die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständiger Hauptansprechpartner und kann verbindliche Auskünfte erteilen.
Stellen die Kommunen zu ihren eigenständigen Projekten Ausbau- und Kartendaten zur Verfügung, wird das Landratsamt diese auf der Internetseite und dem Karten-System mit veröffentlichen. Diese Daten sind dann über die Breitbandkarte erreichbar.