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Das Landratsamt Mittelsachsen ist mit über 1 500 Beschäftigten in verschiedensten Aufgabenbereichen der größte kommunale Arbeitgeber in der Region. Unsere Mitarbeiter engagieren sich für das Wohl der Gemeinschaft und setzen sich für den Erhalt der naturräumlichen und gesellschaftlichen Vielfalt des Landkreises ein.
Wir besetzen in der Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen, Referat Lebensmittelüber-wachungs- und Veterinäramt am Standort Mittweida zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Kennziffer: 013/2024
Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Teilzeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse möglich.
Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:
Überwachung von Betrieben und Einrichtungen die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetik und Tabakerzeugnissen zusammenhängende Tätigkeit ausführen, einschließlich Vollzugsmaßnahmen sowie die Überwachung des Verkehrs freiverkäuflicher Arzneimittel:
Voraussetzung für die zu besetzende Stelle ist:
Von Vorteil sind:
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
Was wir Ihnen bieten:
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre vollständige Bewerbung bis zum 31.07.2024 unter Angabe der Kennziffer 013/2024 an das
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Organisation und Personal, Referat Personalmanagement
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
oder per E-Mail an bewerbungen[@]landkreis-mittelsachsen.de
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
(Eine E-Mail darf inkl. Anlagen ein Datenvolumen von 20 MB nicht überschreiten. Bitte beachten Sie auch die Größenbeschränkungen Ihres E-Mail Anbieters.)
Hinweise für ausländische Bewerber bzw. Bewerber mit ausländischen Zeugnissen/Abschlüssen
Hinweise zur Informationspflicht zum Datenschutz
Darüber hinaus begrüßen wir im Falle eines Tätigkeitsbeginns die Bereitschaft an der Mitwirkung im Verwaltungsstab des Landkreises Mittelsachsen im Rahmen des Katastrophenschutzes.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen.
Im Falle der Einstellung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG erforderlich.
Haben Sie Fragen?
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Weinbrecht, Referat Personalmanagement, unter der 03731 799-3386 gern zur Verfügung.