Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Im Referat erfolgen die Durchführung von Neuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, die Durchführung von Neuordnungsverfahren nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und die Wahrnehmung der Belange als Träger öffentlicher Belange. Außerdem ist das Referat Widerspruchsbehörde.