Tierausstellungsgenehmigung beantragen

Tierausstellungsgenehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

Für die Veranstaltung von

  • Tierausstellungen,
  • Tierbörsen und
  • Tiermärkten

brauchen Sie eine, gegebenenfalls mehrere Genehmigungen.

Die Bedingungen hängen unter anderem davon ab, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und welche Tiere ausgestellt bzw. angeboten werden sollen. In der Bescheinigung über die Genehmigung, die duch das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ausgestellt wird, werden je nach Tierart und der tierseuchenrechtlichen Situation die Ausstellungsbedingungen festgelegt.

Detaillierte Informationen zu Ihrem individuellen Anliegen erhalten Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner (für gewerbliche Anliegen) oder direkt beim örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Einheitlicher Ansprechpartner 
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständigkeiten

Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie den Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde stellen. Dies erfolgt entweder durch

  • einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder
  • einen formlosen Antrag.

Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
  • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
  • gegebenenfalls Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstalters
  • die Aussteller und die ausgestellten Tierarten
  • die Erlaubnis der Aussteller
  • eine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten

Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder den unter Umständen negativen Bescheid sowie den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post oder Fax zugesandt.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Informationen zum Geflügelpestvirus
Veranstaltungen mit Vögeln

Formulare / Online-Dienste

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Tierausstellungserlaubnis
  • Bescheinigung über den Seuchenstatus der Herkunftsländer und der Herkunftsbestände
  • Sachkundenachweis gemäß § 11 Tierschutzgesetz (wenn es sich bei dem ausgestellten Tier um ein Wirbeltier handelt)

Fristen

Antragstellung: mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Kosten

EUR 12,00 bis EUR 575,00

Hinweis: Die Gebühren werden nicht bei der Antragsstellung erhoben, sondern bei der nachträglichen beziehungsweise zusätzlichen Kontrolle der Ausstellung vor Ort.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.