Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ist neben der Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung für die Tierseuchenbekämpfung, den Tiergesundheitsschutz, den Tierschutz und die Tierarzneimittelüberwachung zuständig.
Einladung zur gemeinsamen Dienstversammlung mit Fortbildungscharakter (PDF)
Blauzungenkrankheit: Erkrankte und verendete Tiere bitte melden
Feldspitzmäuse übertragen Borna-Virus
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Informationen zur Amerikanischen Faulbrut bei Bienen
Hinweis zur Entsorgung von toten Haustieren und Schlachtabfällen
Anzeige von Unternehmen für Lebensmittelbedarfsgegenstände (verbraucherschutz.sachsen.de)
Der Fachdienst Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz ist für die Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen zuständig. Der Bereich verfolgt Tierschutzverstöße und überprüft Tierbestände des Landkreises bezüglich Tiergesundheits-, Tierschutz-, tierische Nebenprodukte- und Tierarzneimittelrecht inklusive Beratung der Tierhalter. Zudem erfolgt die Überwachung des Tierarzneimittelhandels und der -anwendung sowie des Tierhandels. Der Handel und die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten werden kontrolliert und die Milchhygiene in Milchviehbetrieben überprüft.
Bienenmedikamente ab Mitte Juli abholbereit
Formular Bienenmedikamentenbestellung 2024 (PDF)
Bienensachverständige (BSV) (PDF, barrierefrei)
Karte Gebietszuteilung BSV (PDF)
Amerikanische Faulbrut – mehr dazu
Leitlinie zur Bekämpfung des Kleinen Bienenbeutenkäfers/der Tropilaelapsmilben (PDF)
Verhalten bei Bienenschwarm (PDF)
Kennzeichnungsfragen Honig – Mindestschriftgröße laut LMIV (PDF)
Rückstandsbefunde im sächsischen Honig – Zahlen und Fakten (PDF)
Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung (PDF)
Themenportal der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (Julius-Kühn-Institut)
Anzeige Sentinelbescheinigung (Online-Formular oder PDF)
Anzeige Ausstellung/Markt (PDF)
Ausstellungsregister (PDF)
Merkblatt für die Durchführung von Veranstaltungen mit Vögeln (PDF)
Merkblatt für Geflügelhalter (PDF)
Bestandsregister für Geflügel (PDF)
Informationen zum Geflügelpestvirus
Verirrte Tauben (Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e. V.)
– Überwachung des Reiseverkehrs mit Heimtieren
– Ausfertigung von Gesundheitszeugnissen für Hunde und Katzen
Erlaubnis beantragen für das Verbringen, Vermitteln oder die Abgabe von Hunden, die aus dem Ausland nach Deutschland verbracht worden sind
– Wandergenehmigungen für Schafe
– Überprüfung der Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
zusätzliche Meldepflicht ab 1. August 2023
Merkblatt für Schaf- und und Ziegenhalter (PDF)
Begleitpapier Schafe und Ziegen (PDF)
Kennzeichnung von Zwergschafen/Zwergziegen – Schlaufenohrmarke (PDF)
zusätzliche Meldepflicht ab 1. August 2023
Weitere Informationen und Formulare zur Afrikanischen Schweinepest
Merkblatt – gesetzliche Pflichten für Schweinehaltungen (PDF)
Anforderung an die Freilandhaltung von Schweinen (PDF)
Anforderung an die Auslaufhaltung von Schweinen (PDF)
Ferkelkastration – Antrag auf Sachkundenachweis (Verfahrensbeschreibung)
Die Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung ist für die Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verantwortlich. Dies erfolgt durch die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen und durch die Organisation und Überwachung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner sind nachstehend zu finden:
Im Bereich Fleischhygiene erfolgt die Organisation und Überwachung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung für gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen.
Seit Januar 2013 führen wir am Standort Mittweida in einem neu errichteten Labor zentral die gesetzlich vorgeschriebene Trichinellenuntersuchung für Proben aus gewerblichen Schlachtungen sowie von erlegtem Schwarzwild durch.
INFORMATIONEN
Alexandra Tilse
Telefon: 03731 799-6954
Heike Schwabe
Telefon: 03731 799-6368
Die Lebensmittelüberwachung ist für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen zuständig. Zu den Überwachungsobjekten gehören zum Beispiel EG-zugelassene Betriebe, gewerbliche Schlachtstätten, Supermärkte, Gemeinschaftsküchen, Gaststätten, Imbissstände, Einzel- und Großhändler, Läger sowie Verkaufs- und Transportfahrzeuge. Ebenso werden Sonderveranstaltungen wie Märkte und Feste kontrolliert.
Sämtliche Betriebe, die die obengenannten Erzeugnisse herstellen, behandeln, lagern, befördern oder an andere abgeben, werden regelmäßig durch den Bereich kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert und unangemeldet. Außerdem werden zu den Kontrollen stichprobenartig amtliche Proben entnommen. Die Untersuchung erfolgt dann an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen. Außerdem werden Gesundheitsbescheinigungen beziehungsweise Zertifikate für Produkte ausgestellt, die ins Ausland verbracht werden sollen. Importe werden ebenfalls überwacht.
Der Bereich ermittelt zudem bei Erkrankungen nach Lebensmittelverzehr (in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt), organisiert die Pilzberatung, berät Lebensmittelunternehmen in Fragen des Umgangs mit Lebensmitteln oder bei geplanten Baumaßnahmen und erstellt Stellungnahmen zu Bauanträgen (in Zusammenarbeit mit dem Bauamt) oder zu Gewerbeanzeigen.
Informationen und Formulare:
Dr. Annike Rüffer
Telefon: 03731 799-6905
Uta Beer
Telefon: 03731 799-6953