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18.05.2022
Gemäß § 21 a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der Windpark Königshain Wiederau GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma mit Bescheid vom 28. April 2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der am Standort Flurstück Nummer 528 Gemarkung Wiederau, Gemeinde Königshain-Wiederau mit Bescheid vom 17.06.2021 genehmigten Windkraftanlage erteilt.
Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 28. April 2022 wird Folgendes verfügt:
Auf Grund ihres Antrags vom 20.10.2021 wird der Windpark Königshain-Wiederau GmbH & Co. KG nach Maßgabe der geprüften Unterlagen sowie der nachstehenden Inhalts- und Nebenbestimmungen gemäß § 16 BImSchG die
zur wesentlichen Änderung der am Standort FlStNr. 528 Gemarkung Wiederau (Standortkoordinaten gemäß ETRS89/UTM Zone 33, Rechts(Ost)-/Hoch(Nord)wert: 33349091/5647612) genehmigten Windkraftanlage in 09306 Königshain-Wiederau erteilt.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst im Detail:
Der Genehmigung liegen die unter Abschnitt B aufgeführten, mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen zugrunde, deren Inhalt zum Bestandteil dieses Bescheides erklärt wird. Die Anlage ist nach Maßgabe dieser Antragsunterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit nicht Bestimmungen dieses Bescheides abweichende Regelungen treffen.
Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 20.10.2021 und den Nachträgen vom 21.12.2021, 05.01.2022, 25.01.2022, 28.02.2022 sowie 04.03.2022 gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Zustellung dieses Bescheides an den Antragsteller mit dem Betrieb der Anlage begonnen worden ist.
Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende Genehmigung ein:
4.1 Baurechtliche Änderungsgenehmigung (Az. 21BAU2311) nach § 59 i. V. m. § 72 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Die Messanordnung unter Tenorpunkt A.5 der immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung vom 17.06.2021 behält unter Bezugnahme auf die in diesem Bescheid unter Punkt C.2 festgelegten maximalen Emissionswerte auch für den hier genehmigten Anlagentyp Enercon E-160 EP5 E3 weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Kosten des Verfahrens hat die Windpark Königshain-Wiederau GmbH & Co. KG zu tragen.
Die Rechtsbehelfsbelehrung zu diesem Bescheid lautet:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.
Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de
Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.
In Abschnitt C des Genehmigungsbescheides hat die Genehmigungsbehörde Inhalts- und Nebenbestimmungen zu den Bereichen Immissionsschutz und Baurecht festgelegt. Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit
vom 20. Mai bis einschließlich 2. Juni 2022
an folgender Stelle zur Einsicht aus:
Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg im Zimmer V 202
Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder telefonisch an die 03731/799-4183.
Gegenwärtig besteht im Landratsamt Mittelsachsen in den Wartebereichen sowie in den Gängen die Pflicht zum Tragen einer Maske (medizinische Maske, FFP2-Maske oder eine vergleichbare Atemschutzmaske jeweils ohne Ausatemventil).
Aktuelle Hinweise zum Besucherverkehr des Landratsamtes Mittelsachsen aufgrund der Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.landkreis-mittelsachsen.de/oeffnungszeiten.html
Am 27. Mai 2022 bleibt das Landratsamt Mittelsachsen geschlossen.
Diese Bekanntmachung wird zudem im Internet (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html) veröffentlicht.
Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt.
Die im Genehmigungsbescheid enthaltene und oben angeführte Rechtsbehelfsbelehrung gilt entsprechend.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtliche genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.
In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.
Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an postelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.
Freiberg, den 2. Mai 2022
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Matthias Damm
Landrat
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