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Die Antragsstellung für Projekte im Aktionsplan „Toleranz ist ein Kinderspiel“ erfolgt ab dem Jahr 2026 digital, nach einer Beratung durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle.
Projektanträge können innerhalb der Ausschreibungsfrist eingereicht werden. Sollten darüber hinaus noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kann eine Antragsstellung auch später erfolgen.
Die Förderhöchstsumme beträgt 7.500 Euro. Die Bewilligung erfolgt durch das Bündnis.
Folgend finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und Vorlagen, die Sie für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung Ihres Projekts im Rahmen des Aktionsplans „Toleranz ist ein Kinderspiel" benötigen.
Gefördert werden können rechtsfähige, nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen oder Fördervereine mit Eintrag in das Vereinsregister und Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Gefördert werden können Projekte, die inhaltlich mit der Zielstellung des Aktionsplans des Landkreises Mittelsachsens übereinstimmen.
Nicht gefördert werden können:
Maßnahmen, die zum Pflichtaufgabenbereich des Bundes, der Länder oder Kommunen gehören,
Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen,
Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden,
Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und der Art nach von dort gefördert werden können,
Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können,
Maßnahmen, die schon vor dem Zeitpunkt der Beantragung begonnen haben.
maximale Förderhöhe: 7.500 Euro
Die externe Koordinierungs- und Fachstelle berät schon vor der Antragstellung. Sie steht beratend und unterstützend zur Verfügung.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Bündnis.
Nach Vorlage einer Entscheidung ergeht ein entsprechender Bewilligungsbescheid.
Es besteht kein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung. Insbesondere besteht bei einer Förderung von Projekten kein Rechtsanspruch auf eine Förderung von Folgeprojekten.
Die Antragstellung erfolgt bei der Stabsstelle Extremismusprävention des Landratsamtes Mittelsachsen, welche gleichzeitig das federführende Amt des Aktionsplanes ist. Für die Einreichung der Projektvorschläge ist das Online-Antragsformular zu verwenden. In Abstimmung mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle werden außerdem der Nachweis zur Gemeinnützigkeit, die Vereinssatzung und ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls eine Kooperationsvereinbarung benötigt.
Bei der Durchführung der Projekte müssen die geltenden Regelungen, welche im Zuwendungsbescheid aufgeführt sind, eingehalten werden. Werden diese nicht beachtet, kann es zu Rückforderungen durch den Landkreis kommen. Die Mittel sind zweckgebunden und für die im bewilligten Finanzierungsplan genannten Ausgaben zur Umsetzung des Projektes bestimmt.
Bei der Projektdurchführung ist folgendes zu beachten:
Personen, welche Veranstaltungen oder Seminare des Projektes besuchen, müssen Ihre Teilnahme mit ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigen. Diese Listen benötigen Sie für die Abrechnung Ihres Projektes.
Jegliche externe Aufträge sowie Honorare müssen mit einem Vertrag beziehungsweise einer Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Förderfähig sind Honorare pauschal in Höhe von 540 € pro Tag und Person, zzgl. Vor- und Nachbereitungsstunden mit einem Stundensatz von 72 €.
Bei der Abrechnung von Reisekosten gilt das Bundesreisekostengesetz und muss stets eingehalten werden, damit die Ausgaben förderfähig sind.
Bei Nutzung privater Pkws wird gemäß § 5 Bundesreisekostengesetz (BRKG) eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,20 Euro pro Kilometer zurückgelegter Strecke gewährt, höchstens jedoch 130,00 Euro.
Für eine freihändige Vergabe von Leistungen beträgt der vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für seinen Geschäftsbereich bestimmte Höchstwert 8.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
Leistungen mit einem geschätzen Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von bis zu 3.000,00 Euro können ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden.
Liegt der geschätzte Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der zu erbringenden Leistung über 3.000,00 Euro müssen Sie grundsätzlich mindestens drei schriftliche Angebote einholen.
Die eingeholten Angebote müssen im Formular Angebotsauswertung zusammengefasst und eine Erklärung zur Vergabe verfasst werden.
Materialien, die im Rahmen des Projektes erarbeitet werden und für die Öffentlichkeit Verwendung finden sollen (Drucksachen, Broschüren, Flyer, Plakate und Ähnliches), müssen der Publizitätspflicht entsprechen und sind vor Veröffentlichung durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle zu genehmigen.
Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (zum Beispiel Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen) ist auf die Förderung der jeweiligen Maßnahmen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!", den Landespräventionsrat Sachsen und den Landkreis Mittelsachsen hinzuweisen.
Verwendung des Logos Landespräventionsrat Sachsen mit dem Zusatz „Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes" sowie des Logos vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Zusatz – gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" (Freigabe für die Öffentlichkeitsarbeit und Logo sind über die externe Koordinierungs- und Fachstelle einzuholen)
Verwendung des Logos des Landkreises Mittelsachsen (ebenfalls über externe Koordinierungs- und Fachstelle)
Der Nachweis der bestimmungsmäßigen Verwendung der Zuwendung hat durch Vorlage eines Abschlussberichts (das Formular wird noch erstellt) sowie von Teilnemendenlisten und Honorarrechnungen zu erfolgen. Beachten Sie dabei bitte die Pauschalen zur Deckung Ihrer Kosten. Diese belaufen sich auf 540 € pro Tag für Honorare (ggf. zzgl. Vor- und Nachbereitungszeit zu 72 € pro Stunde) und auf 40 € pro Tag und teilnehmende Person.
Die kompletten Abrechnungsunterlagen sind innerhalb von acht Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraumes einzureichen.
Landratsamt Mittelsachsen
Stabsstelle Extremismusprävention
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
E-Mail aktionsplan@landkreis-mittelsachsen.de
Durch Unterschrift bestätigt der Zuwendungsempfänger, dass die Fördermittel für förderfähige Maßnahmen im Sinne des Programmes verwendet worden sind, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Kassenbüchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen. Die Koordinierungsstelle im Landratsamt Mittelsachsen, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder seine Beauftragten sowie der Bunderechnungshof (gesetzliches Prüfrecht nach §§ 91, 100 Bundeshaushaltsordnung – BHO)/die Regiestelle sind berechtigt, die Verwendung der Mittel zu prüfen.
Landratsamt Mittelsachsen
Extremismusprävention
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Erreichbarkeit:
Telefon: 03731 799‐3460
E-Mail aktionsplan[at]landkreis-mittelsachsen.de
Für Fragen steht die externe Koordinierungsstelle zur Verfügung:
Kontakt:
Freiberger Agenda 21 e. V.
Tel. 03731 1682212
E-Mail demokratieleben[at]freibergeragenda21.de
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