Beantragung, Durchführung und Abrechnung der Projektförderung

100 Euro Geldscheine

Beim Aktionsplan „Toleranz ist ein Kinderspiel“ gibt es zwei Antragverfahren. Die Antragsstellung erfolgt beim federführenden Amt und muss sowohl schriftlich als auch digital mit dem dazugehörigen Kosten- und Finanzierungsplan erfolgen.

Großprojekte können innerhalb der Ausschreibungsfrist eingereicht werden. Dabei handelt es sich um Anträge, deren Fördersumme mehr als 800,00 Euro betragen. Die Förderhöchstsumme beträgt 7.500,00 Euro. Die Bewilligung erfolgt durch den Begleitausschuss.

Kleinprojekte können fortlaufend beantragt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 800,00 Euro. Die Bewilligung erfolgt durch das federführende Amt.

Folgend finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und Vorlagen, die Sie für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung Ihres Projekts im Rahmen des Aktionsplans „Toleranz ist ein Kinderspiel" benötigen.

Allgemeines

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können rechtsfähige, nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen oder Fördervereine mit Eintrag in das Vereinsregister und Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Projekte, die inhaltlich mit der Zielstellung des Aktionsplans des Landkreises Mittelsachsens übereinstimmen.

Was kann nicht durch den Aktionsplan gefördert werden?

Nicht gefördert werden können:

  • Maßnahmen, die zum Pflichtaufgabenbereich des Bundes, der Länder oder Kommunen gehören,

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen,

  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,

  • Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden,

  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und der Art nach von dort gefördert werden können,

  • Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen  gefördert werden können,

  • Maßnahmen, die schon vor dem Zeitpunkt der Beantragung begonnen haben.

Welche Förderhöchstsumme kann beantragt werden?

maximale Förderhöhe Großprojekte: 7.500,00 Euro
maximale Förderhöhe Kleinprojekte:    800,00 Euro

Wer berät bei der Bearbeitung des Förderantrages?

Die externe Koordinierungs- und Fachstelle berät schon vor der Antragstellung. Sie beratend und unterstützend zur Verfügung.

Wer entscheidet über eine Projektförderung?

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Begleitausschuss.

Nach Vorlage einer Entscheidung ergeht ein entsprechender Bewilligungsbescheid.

Es besteht kein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung. Insbesondere besteht bei einer Förderung von Projekten kein Rechtsanspruch auf eine Förderung von Folgeprojekten.

Beantragung

Die Antragstellung erfolgt bei der Stabsstelle Extremismusprävention des Landratsamtes Mittelsachsen, welche gleichzeitig das federführende Amt des Aktionsplanes ist. Für die Einreichung der Projektvorschläge ist das jeweilige Antragsformular für ein Groß- beziehungsweise Kleinprojekt inklusive des Formulars „Projektträgerdaten/Stammdaten" zu verwenden, vollständig auszufüllen und in gedruckter sowie digitaler Version zu senden.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Kostenplan (detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan),

  • Vereinssatzung,

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff Abgabeordnung,

  • Vereinsregisterauszug inklusive rechtsverbindlicher Vertretungsvollmacht,

  • Kooperationsvereinbarung/en (falls relevant).

Durchführung

Bei der Durchführung der Projekte müssen die geltenden Regelungen, welche im Zuwendungsbescheid aufgeführt sind, eingehalten werden. Werden diese nicht beachtet, kann es zu Rückforderungen durch den Landkreis kommen. Die Mittel sind zweckgebunden und für die im bewilligten Finanzierungsplan genannten Ausgaben zur Umsetzung des Projektes bestimmt.

Bei der Projektdurchführung ist folgendes zu beachten:

Dokumentation der Teilnehmerzahl

Personen, welche Veranstaltungen oder Seminare des Projektes besuchen, müssen Ihre Teilnahme mit ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigen.

Tätigkeitsnachweis

Die Tätigkeiten des eingesetzten Personals sowie der Honorarkräfte müssen taggenau dokumentiert werden.

Honorarvereinbarung

Jegliche externe Aufträge sowie Honorare müssen mit einem Vertrag beziehungsweise einer Honorarvereinbarung geschlossen werden.

Reisekosten

Bei der Abrechnung von Reisekosten gilt das Bundesreisekostengesetz und muss stets eingehalten werden, damit die Ausgaben förderfähig sind.

Bei Nutzung privater Pkws wird gemäß § 5 Bundesreisekostengesetz (BRKG) eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,20 Euro pro Kilometer zurückgelegter Strecke gewährt, höchstens jedoch 130,00 Euro.

Vergabe von Leistungen

  • Für eine freihändige Vergabe von Leistungen beträgt der vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für seinen Geschäftsbereich bestimmte Höchstwert 8.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 

  • Leistungen mit einem geschätzen Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von bis zu 3.000,00 Euro können ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden.

  • Liegt der geschätzte Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der zu erbringenden Leistung über 3.000,00 Euro müssen Sie grundsätzlich mindestens drei schriftliche Angebote einholen.

Angebotsauswertung

Die eingeholten Angebote müssen im Formular Angebotsauswertung zusammengefasst und eine Erklärung zur Vergabe verfasst werden.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Materialien, die im Rahmen des Projektes erarbeitet werden und für die Öffentlichkeit Verwendung finden sollen (Drucksachen, Broschüren, Flyer, Plakate und Ähnliches), müssen der Publizitätspflicht entsprechen und sind vor Veröffentlichung durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle zu genehmigen.

  • Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (zum Beispiel Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten Ankündigungen, Einladungen) ist auf die Förderung der jeweiligen Maßnahmen durch das Bundesprogramms „Demokratie leben!", den Landespräventionsrates Sachsen und den Landkreises Mittelsachsen hinzuweisen.

Zu verwendende Logos

  • Verwendung des Logos Landespräventionsrat Sachsen mit dem Zusatz „Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes" sowie des Logos vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Zusatz – gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" (Logo in Reihe, in Spalte, im Block)

  • Verwendung des Logos des Landkreises Mittelsachsen (Antragstellung erfolgt über Katrin Dietze)

Abrechnung

Der Nachweis der bestimmungsmäßigen Verwendung der Zuwendung hat durch Vorlage eines Verwendungsnachweises, der aus dem jeweiligen Abschlussbericht für ein Groß- bzw. Kleinprojekt und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht, zu erfolgen. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine Belegliste beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind.  

Die kompletten Abrechnungsunterlagen sind innerhalb von acht Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraumes in gedruckter sowie digitaler Form an nachfolgende Anschrift zu senden.

Landratsamt Mittelsachsen
Stabsstelle Extremismusprävention
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg  
E-Mail aktionsplan@landkreis-mittelsachsen.de

Folgende Unterlagen sind als Original der gedruckten Version beizulegen:

  • zahlenmäßiger Nachweis Belegliste mit Kontoauszügen und/oder Kassenbuchauszug,

  • Abschlussbericht für ein Groß- beziehungsweise Kleinprojekt

  • Tätigkeitsnachweise,

  • Honorarabrechnungen,

  • Reisekostenabrechnungen,

  • Teilnehmerlisten,

  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.

Durch Unterschrift bestätigt der Zuwendungsempfänger, dass die Fördermittel für förderfähige Maßnahmen im Sinne des Programmes verwendet worden sind, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Kassenbüchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen. Die Koordinierungsstelle im Landratsamt Mittelsachsen, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder seine Beauftragten sowie der Bunderechnungshof (gesetzliches Prüfrecht nach §§ 91, 100 Bundeshaushaltsordnung – BHO)/die Regiestelle sind berechtigt, die Verwendung der Mittel zu prüfen.


Landratsamt Mittelsachsen
Extremismusprävention

Postadresse:

Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erreichbarkeit:
Telefon: 03731 799‐3460
E-Mail aktionsplan[at]landkreis-mittelsachsen.de

Für Fragen steht die externe Koordinierungsstelle zur Verfügung:

Kontakt:
Freiberger Agenda 21 e. V.
Tel. 03731 1682212
E-Mail demokratieleben[at]freibergeragenda21.de