Referatsleiterin: Maika Eichler

In der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt die Erteilung, die Erweiterung, die Neuerteilung von nach vorangegangenem Entzug und die Verlängerung von Fahrerlaubnissen  (auch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“  und  „Mopedführerschein mit 15 Jahren“). Es werden Anträge auf die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifizierung), die Ausstellung von Kartenführerscheinen nach Verlust/Diebstahl oder der Umstellung von Altfahrerlaubnissen und von Internationalen Führerscheinen bearbeitet. Bearbeitet und überwacht werden außerdem  Maßnahmen zur Fahrerlaubnis auf Probe und zum Fahreignungsbewertungssystem. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung, zum Beispiel die Anordnung zur Beibringung von Gutachten. Die Fahrerlaubnisbehörde informiert außerdem zu Fahrschulen und zur Fahrschulausbildung. Sie vollzieht das Straßenverkehrsgesetz, die Fahrerlaubnisverordnung unter anderem gesetzliche Vorschriften.   

Der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln ist innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes ohne Terminvereinbarung möglich. Kunden mit Onlineterminbuchungen müssen keine Bearbeitungsnummer ziehen. Onlinetermine werden namentlich aufgerufen.

Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen. Die Live-Statistik zu den Wartezeiten informiert dazu aktuell. Es wird um Verständnis gebeten, dass bei sehr hohem Publikumsandrang der Annahmeschluss vorverlegt und die Vergabe von Wartetickets vorzeitig gesperrt wird.

 

 

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