Referatsleiterin: Kerstin Straube
In der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt die Erteilung, die Erweiterung, die Neuerteilung von nach vorangegangenem Entzug und die Verlängerung von Fahrerlaubnissen (auch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ und „Mopedführerschein mit 15 Jahren“). Es werden Anträge auf die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifizierung), die Ausstellung von Kartenführerscheinen nach Verlust/Diebstahl oder der Umstellung von Altfahrerlaubnissen und von Internationalen Führerscheinen bearbeitet. Bearbeitet und überwacht werden außerdem Maßnahmen zur Fahrerlaubnis auf Probe und zum Fahreignungsbewertungssystem. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung, zum Beispiel die Anordnung zur Beibringung von Gutachten. Die Fahrerlaubnisbehörde informiert außerdem zu Fahrschulen und zur Fahrschulausbildung. Sie vollzieht das Straßenverkehrsgesetz, die Fahrerlaubnisverordnung unter anderem gesetzliche Vorschriften.
Der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln ist innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes ohne Terminvereinbarung möglich. Kunden mit Onlineterminbuchungen müssen keine Bearbeitungsnummer ziehen. Onlinetermine werden namentlich aufgerufen.
Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen. Die Live-Statistik zu den Wartezeiten informiert dazu aktuell. Es wird um Verständnis gebeten, dass bei sehr hohem Publikumsandrang der Annahmeschluss vorverlegt und die Vergabe von Wartetickets vorzeitig gesperrt wird.
Anträge auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können vorläufig auch per Post eingereicht werden. Bitte kein Bargeld übersenden, im Rahmen der Antragsbearbeitung erhalten Sie eine Kostenfestsetzung zur Überweisung. Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass die Bearbeitung nur dann möglich ist, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden und alle Unterschriften (auch die der Erziehungsberechtigten) vorhanden sind. Bitte zusätzlich eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers beilegen und eine E-Mail-Anschrift/Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angeben. Des Weiteren müssen das Formular Erklärung und das Kontrollblatt ausgefüllt und unterschrieben mitübersendet werden.
Die Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 sind seit dem 20. Juli 2022 und die der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 seit dem 20. Januar 2023 per Gesetz ungültig (§ 24 a Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung). Beim Umtausch dieser ungültigen Papierführerscheine kann der neue Führerschein auch bei postalischer Antragstellung direkt durch die Bundesdruckerei GmbH nach Hause geschickt werden (Auslagen 5,10 Euro).
Für die Inhaber von Papierführerscheinen, deren Geburtsjahr von 1959 bis 1964 liegt, läuft die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Die Bearbeitung der Anträge dauert zirka acht bis zehn Wochen.