Allgemeine Informationen
Die Sicherung des Waldschutzes, das heißt der Schutz des Waldes vor tierischen und pflanzlichen Schaderregern, sowie die Überwachung von abiotischen Schadereignissen wie Sturm, Eis und Schnee sind wichtige Aufgaben der unteren Forstbehörde im Privat- und Körperschaftswald. Die vier Forstrevierleiter des Landkreises kontrollieren die Waldflächen vor Ort vor allem auf Befall durch biotische Schaderreger und leiten entsprechende Maßnahmen ein. Darüber hinaus werden einzelne Waldschädlinge gezielt beobachtet (Monitoring), so zum beispiel die Borkenkäfer, davon speziell der „Große Buchdrucker“ an Fichten, die „Nonne“ an Kiefern, teilweise die „Frostspanner“-Arten an Eichen und sog. „Quarantäneschaderreger“
- Pflanzenschutz
Verfahrensbeschreibung Landratsamt Mittelsachsen.
(Im Staatswald übernehmen diese Aufgaben die Revierleiter des Staatsbetriebes Sachsenforst.)