Ehrenamt auf mittelsächsisch

Engagiert im Landkreis Mittelsachsen

Das ehrenamtliche Engangement vieler Bürgerinnen und Bürger ist eine Grundsäule der Gesellschaft, es prägt den Gemeinsinn und ist Ausdruck von Zusammenhalt. Viele Einrichtungen, Institutionen, Vereine oder Helferkreise sind auf die ehrenamtliche Hilfe und Unterstützung angewiesen. Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen gibt es viele.

Unterstützung bei der ehrenamtlichen Betätigung kann die bundesweit tätige Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bieten. Sie fungiert als Servicestelle und gibt unter anderem Antwort auf die Fragen, wo man rechtliche Hilfe erhalten kann oder wo sich Fördermittel beantragen lassen.



Weitere Betätigungsfelder im Ehrenamt

Weitere Möglichkeiten für eine ehrenamtliche Tätigkeit bieten sich beispielsweise in den fast 400 Sportvereinen mit über 45 000 Mitgliedern im Landkreis Mittelsachsen oder in den Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden. Ohne das Ehrenamt wäre die Freiwillige Feuerwehr undenkbar, aber auch im Rettungsdienst oder beim Technischen Hilfswerk sind Ehrenamtler im Einsatz. Außerdem gibt es in vielen Kommunen Vereine zur Pflege von Tradition und Brauchtum, spezielle Tierzuchtvereine, beispielsweise für Geflügel oder Hunde oder Vereine, die dem Motorsport oder der Fliegerei fröhnen. Sie alle sind auf ehrenamtliche Helferinnen und Helfer angewiesen.

Besteht Interesse?
Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu den Vereinen oder Einrichtungen vor Ort auf!


Antrag auf Ehrenamtsförderung des Landkreises

Fragen und Antworten zum Online-Antrag

Welche Projekte/Maßnahmen/Vorhaben werden gefördert?

Zuwendungsfähig sind Projekte/Maßnahmen/Vorhaben

  • zur Gewinnung von Bürgerinnen und Bürgern für ein Ehrenamt,
  • zur Unterstützung der Ausübung eines Ehrenamtes,
  • zur Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher (> 16 Jahre).

Ebenfalls zuwendungsfähig ist

  • die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes stehen.

Bekomme ich eine Förderung für Dorf- beziehungsweise Vereinsfeste oder für Personalausgaben?

Nein. Nicht zuwendungsfähig sind die folgenden Kosten:

  • Investitionen gemäß § 10 SächsKomPauschVO 
    („Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen.“),
  • Personalausgaben,
  • Aufwandsentschädigungen,
  • Barauszahlungen,
  • Dorffeste, Wohngebiets- oder Straßenfeste,
  • reine Vereinsfeste ohne Ehrungen,
  • Projekte, die bereits für denselben Zweck nach einer anderen Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen oder des Freistaates Sachsen gefördert werden (Doppelförderung) sowie
  • Maßnahmen und Projekte, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, gegen geltendes Recht verstoßen und/oder parteipolitischen Bekenntniszwecken dienen.

Welche Kommune ist gemeint?

Gemeint ist die Kommune, in der Sie Ihren Verein registriert haben. Bei „natürlichen Personen” ist die Meldeadresse ausschlaggebend. 

Leben Sie außerhalb Mittelsachsens beziehungsweise ist der Vereins- beziehungsweise Verbandssitz außerhalb des Landkreises registriert, geben Sie bitte an, in welcher Kommune Ihr ehrenamtliches Engagement seine Wirkung überwiegend entfaltet. 

Was heißt „Wird das Projekt anderweitig finanziell unterstützt"?

Bekommen Sie für Ihr Vorhaben eine Förderung aus einer anderen Fördermittelquelle (Bund, Freistaat, anderes Förderprogramm aus dem Landkreis) o.Ä.?

Bekommen Sie von einer Kommune finanzielle Unterstützung?

Haben Sie Spendenzusagen für Ihr Projekt?

Dann geben Sie bitte Art und Höhe dieser finanziellen Unterstützung mit an. 

Muss ich den Online-Antrag ausdrucken, unterschreiben und an Sie senden?

Nein. Sie können die Antragstellung komplett online abschließen.

Wann bekomme ich Bescheid, ob und wie viel Geld ich erhalte?

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt, wenn das Projekt nicht gewerblich erbracht wird, das Projekt förderfähig und -würdig ist und die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist. Wenn Ihr Antrag fristgemäß bis zum 31. Dezember des Vorjahres eingegangen ist, wird er inhaltlich geprüft.

Der Landkreis Mittelsachsen erhält Mittel für das kommunale Ehrenamtsbudget vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf der Grundlage der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Erst, wenn der Landkreis den Zuwendungsbescheid vom Freistaat erhalten hat, können wir mit der Vergabe der Mittel beginnen.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch den Ausschuss für Kultur, Umwelt und Technik. Die Sitzungstermine finden Sie im Ratsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger

Der Zuschuss wird mit schriftlichem Bewilligungsbescheid ausgereicht. Mit der Eingangsbestätigung gilt ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres als erteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.