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Um die Auswirkungen der Energiekrise abzumildern, können viele Menschen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verankerte Unterstützung und Entlastungspakete in Anspruch nehmen. Mögliche individuelle Leistungsansprüche betroffener Bürgerinnen und Bürger sind abhängig von Haushaltsituation, Einkommen und Vermögen.
Es empfiehlt sich eine Prüfung, inwieweit Anspruch auf eine oder mehrere der folgenden Leistungen besteht. Wohngeld ist immer vorrangig und demnach zuerst zu beantragen.
Kein Sozialleistungsbezug, der bereits Kosten der Unterkunft beinhaltet?
Haushalt mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird?
Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln
Werden Sie bald arbeitslos oder sind Sie es bereits?
Sie benötigen ergänzende Leistungen für Erwerbstätige, gegebenenfalls auch einmalig, wenn zum Beispiel aufgrund von Betriebskostenabrechnung Bedürftigkeit entsteht?
Haben Sie das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Altersgrenze für die Rente erreicht?
Reicht Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kommen zusätzlich Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II infrage.
Lebensunterhalt kann nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen bestritten werden?
Bedarf = Regelsatz + Kosten einer angemessenen Unterkunft und Heizung + eventuelle Mehrbedarfe
Bestandteil der Kosten der Unterkunft können auch einmalige Leistungen, wie der Kauf von Holz, Kohlen, Pellets, Heizöl, Flüssiggas sein.
Leistungen der Pflegekasse sowie eigene Mittel reichen nicht zur Grundabsicherung des Pflegeaufwands.
Beratung in Rentenfragen – Versicherungsamt des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationsportal zur Energieversorgung in Sachsen
Verbraucherschutzzentrale Sachsen
Verbraucher-Telefon (Amt24)
• Sozialtarif verschiedener Telekommunikationsanbieter
Arbeiterwohlfahrt KV Mittweida e. V.
Poststraße 29, 09648 Mittweida
Tel. 03727 955744 und 955756
E-Mail sb@awo-suedsachsen.de
Internet www.awo-suedsachsen.de/index.php/beratung/schuldnerberatung/
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Soziales
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